Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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9b.h 
10. 
11a. 
11b. 
11d. 
11e. 
1. 
13. 
14. 
15. 
vom 25. Juni 1 
Verzeichnis der Verkehrsbezirke. 
1. Deutsches Reich. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Ostpreußen. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Westpreußen sowie die Weichsel in der Provinz Posen. 
Die Oder und ihre Nebenarme in der Provinz Pommern bis zur Leuchtbake an der 
Königsfahrt. 
Die anderen Wasserstraßen in der Provinz Pommern. 
Die Wasserstraßen in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Strelitz (mit 
Ausnahme der Elbe zu 6). 
Die Elbe im Großherzogtum Mecklenburg. Schwerin und in der Provinz Schleswig-Holstein 
(mit Ausnahme der Elbe zu 8Za und h). 
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Elbe 
zu 6 und Za und h), im Fürstentum Lübeck und in der Hansestadt Lübeck. 
Die Elbe von Geesthacht am rechten Ufer und Obermarschacht am linken Ufer einschließlich 
bis Falkenthal unterhalb Blankenese am rechten Ufer einschließlich und bis zur Estemündung 
am linken Ufer ausschließlich, nebst den zwischen Norder= und Süderelbe sowie den inner- 
halb dieser Elbstrecke in die Elbe einmündenden Zuflüssen. 
Die Unterelbe unterhalb Falkenthal am rechten Ufer und der Estemündung am linken Ufer 
einschließlich bis zur Mündung sowie die Schwinge bis Stade einschließlich. 
Bremisches Staatsgebiet bis zur Einmündung der Lesum in die Weser. 
Die Unterweser von der Einmündung der Lesum bis zur Mündung. 
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal von unterhalb Papenburg bis Emden einschließlich. 
Die Elbe nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover von der Grenze der Provinz Sachsen 
bis Obermarschacht ausschließlich. 
Die Weser nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover bis Bremen, im Herzogtum Braun- 
schweig, im Regierungsbezirke Cassel und im Fürstentum Schaumburg-Lippe. (Ems-Weser- 
Kanal mit Zweigkanälen s. Bez. 114. 
Die Ems und der Dortmund-Ems-Nanal nebst Zuflüssen und Kanälen in der Provinz 
Hannover von der Grenze der Provinz Westfalen bis Papenburg einschließlich. 
Der Ems. Weser. Kanal mit den Zweigkanälen in der Provinz Hannover, dem 
Kreise Grafschaft Schauenburg (Regierungsbezirk Cassel) und dem Fürstentum 
Schaumburg-Lippe. 
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Hannover und im Herzogtum Oldenburg. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Posen (mit Ausnahme der Weichsel). 
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirk Oppeln. 
Breslau. 
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirke Breslau (mit Ausnahme der Stadt Breslau) und 
im Regierungsbezirke Liegnitz. 
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