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Bentralblatt M
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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zu betiehen durch alle Postanstalten und Guchhandlungen zum Jahrespreise von 8.4.
Einzelne Nummern werden mit 20 Pf. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet.
xXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. November 1916.
S.
Nr. 51.
Inhalt: 1. Statistik: Bekanntmachung über die Be- 2ö Handels= und Gewerbewesen: Bestimmungen zur
arbeitung der Volkszählung vom 1. Dezember 1916 Ausführung der Verordnung über Futtermittel vom
Seite 401 5. Oltober 1916.. ...... 408
1. Statistit.
Bekanntmachung
über die Bearbeitung der Volkszählung vom 1. Dezember 1916.
Vom 16. November 1916.
beschlos Der Bundesrat hat über die Bearbeitung der Volkszühlung vom 1. Dezember 1916 folgendes
beschlossen: .
NMeben den nach § 8 der Bekanntmachung vom 2. November 1916 über die Vornahme einer
Volkszählung am 1. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1233) bis zum 21. Dezember 1916 einzu-
sendenden Nachweisungen haben die Landeszentralbehörden dem Kaiserlichen Statistischen Amte die
Ergebnisse der Zählung nach Maßgabe der nachfolgenden Muster zu den auf ihnen vermerkten Liefe- –
wmngstagen mitzuteilen. ·
DerReichskanzlerbestimmt,welcheNachweisungenzuveröffentlichensind«
Berlin, den 16. November 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
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