Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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Ventralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
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Reichsamt des Innern. 
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Berlin, Freitag, den 25. Mai 1917. J Nr. 16. 
              
3. Zoll= und Stenerwesen: Veränderungen in 
. . .. dem 
Inhalt: 1. Marine und Schiffahrt: Ausführungs- Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuen 
estimmungen zu § 25 des Flaggengesetzes Seite 125 4. lellen!. ni 5à Lotter v 5 » 
I Handels- un ewerbewesen: Belanntmachung zur 
2. Baukwesent- Status der deutschen Notenbanken Erbe Ausführung der Verordnuug über den Verlehr mit 
pril 190171. Zucker im Betriebsjahr 1916/11 128 
  
  
1. Marine und Schiffahrt. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend Ausführungsbestimmungen zu § 25 des Flaggengesetes vom 22. Juni 1899. 
Vom 16. Mai 1917 
Auf Grund des § 25 des Gesetzes, betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe, vom 
22. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 319) hat der Bundesrat folgende Bestimmung erlassen: 
Der im §1 der Verordnung über Schiffsregister und Küfskriegsschiff vom 16. Mai 1917 
(Reichs-Gesetzbl. S. 411) vorgesehene Vermerk ist im Schiffszertifikat unter „Veränderungen 
in den eingetragenen Tatsachen“ einzutragen. - 
Berlin, den 16. Mai 1917. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Dr. Helfferich.