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Ventralblatt
für das
Deutsche Reich.
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Reichsamt des Innern.
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Berlin, Freitag, den 25. Mai 1917. J Nr. 16.
3. Zoll= und Stenerwesen: Veränderungen in
. . .. dem
Inhalt: 1. Marine und Schiffahrt: Ausführungs- Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuen
estimmungen zu § 25 des Flaggengesetzes Seite 125 4. lellen!. ni 5à Lotter v 5 »
I Handels- un ewerbewesen: Belanntmachung zur
2. Baukwesent- Status der deutschen Notenbanken Erbe Ausführung der Verordnuug über den Verlehr mit
pril 190171. Zucker im Betriebsjahr 1916/11 128
1. Marine und Schiffahrt.
Bekanntmachung,
betreffend Ausführungsbestimmungen zu § 25 des Flaggengesetes vom 22. Juni 1899.
Vom 16. Mai 1917
Auf Grund des § 25 des Gesetzes, betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe, vom
22. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 319) hat der Bundesrat folgende Bestimmung erlassen:
Der im §1 der Verordnung über Schiffsregister und Küfskriegsschiff vom 16. Mai 1917
(Reichs-Gesetzbl. S. 411) vorgesehene Vermerk ist im Schiffszertifikat unter „Veränderungen
in den eingetragenen Tatsachen“ einzutragen. -
Berlin, den 16. Mai 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.