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VZentralblatt
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Nr. 19.
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. Juni 1917.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Todesfall. Seite 139
2. Versicherungswesen: Befreiung von der Versicherungs- 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Auskändern aus dem
pflicht nach § 1242 Nr. 1, 2 der Reichsversicherungs- Reichsgebiete. . 140
ordnung............... 189
1. Kon sulat wesen.
Der Kaiserliche Konsul H. B. Heyde in Paramaribo (Niederländisch Guayana) ist gestorben.
2. Bersicherungs wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 Nr. 1, 2 der
Reichsversicherungsordnung.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 1917 auf Grund des § 1242 Nr. 1, 2
der Reichsversicherungsordnung beschlossen:
„Die § 1234, § 1235 Nr. 1, §§ 1237, 1240, 1241 der Reichsversicherungsordnung gelten
1. für Personen, die in Betrieben oder im Dienste anderer als der im § 1234 bezeichneten
öffentlichen Verbände oder von Körperschaften oder als Lehrer und Erzieher an nicht-
öffentlichen Schulen beschäftigt sind, wenn
a) ihnen mindestens die im § 1234 bezeichneten Anwartschaften gewährleistet sind
oder sie lediglich für ihren Beruf ausgebildet werden,
b) ferner ihre Arbeitgeber als Mitglieder des Bayerischen Versorgungsverbandes die
Befreiung beantragt haben oder beantragen werden;
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