Volltext : Der Deutsche Reichstag.

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Was  die  für  den  Krieg  bewilligten  Geldmittel  betrifft,  so  erforderte
jede  Kredit-Operation,  auch  bei  der  äußersten  Beschleunigung,  zu  ihrer
Ausführung  so  viel  Zeit,  daß  auf  einen  Geldzufluß  auf  diesem  Wege
jedenfalls  erst  nach  dem  ersten  August  gerechnet  werden  konnte.  In
dieser  Zwischenzeit  aber  galt  es  gerade,  die  gesamte  Bundesarmee  auf
den  Kriegsfuß  zu  setzen  und  rasch  dem  Feinde  entgegenzustellen,  für  die
Finanzverwaltung  also:  die  Geldmittel  zur  Bestreitung  der  Kosten  der
Mobilmachung  flüssig  zu  machen.  Zu  diesem  Zweck  wurde  auf  Grund
einer  Allerhöchsten  Ordre  vom  18.  Juli  der  preußische  Staatsschatz  mit
seinem  Bestande  von  30  Millionen  Thalern  in  Silber  der  Generalkasse
des  Norddeutschen  Bundes  vorschußweise  zur  Verfügung  gestellt.  Durch
Gesetz  vom  29.  Januar  1871  wurde  hierzu  nachträglich  die  verfassungsmäßige
  Genehmigung  erteilt.  Auch  andere  Bundesregierungen  leisteten
für  ihre  Kontingente  bedeutende  Vorschüsse.  Schon  unter  dem  21.  Juli
erging  das  Gesetz,  durch  welches  zur  Bestreitung  der  durch  die  Mobilmachung
  der  Armee  und  durch  die  Kriegsführung  entstehenden  außerordentlichen
  Ausgaben  der  Militär=  und  Marine-Verwaltung  ein  Kredit
bis  auf  die  Höhe  von  120  Millionen  Thalern  bewilligt  und  der  Bundeskanzler
  ermächtigt  wurde,  in  dem  Nominalbetrage,  wie  er  zur  Beschaffung
dieser  Summe  erforderlich  sein  würde,  eine  verzinsliche  Anleihe  aufzunehmen
  und  Schatzanweisungen  auszugeben.

Die  Mobilmachung  nahm  sehr  hohe  Summen  in  Anspruch.  Eine
Veranschlagung  des  mutmaßlichen  Bedarfs  wies  darauf  hin,  daß  die
Mittel  des  Staatsschatzes  nur  etwa  bis  in  die  ersten  Tage  des  August
zur  Deckung  des  Geldbedarfs  reichen  würden,  und  daß  daher  schon  von
da  ab  weitere  erhebliche  Summen  flüssig  werden  mußten,  wenn  nicht
der  militärischen  Aktion  aus  Stockungen  des  Geldzuflusses  Schwierigkeiten
  erwachsen  sollten.  Es  war  daher  unerläßlich,  die  Maßnahmen
zur  Realisierung  des  Kredits  unverzüglich  eintreten  zu  lassen.  Durch
Allerhöchsten  Präsidial-Erlaß  vom  24.  Juli  wurde  zur  Beschaffung  eines
Geldbetrages  von  100  Millionen  Thalern  die  Aufnahme  einer  fünfprozentigen,
  fundierten  Anleihe  angeordnet.  Da  es  sich  darum  handelte,
die  Mittel  zur  Verteidigung  des  Vaterlandes  zu  beschaffen,  so  wurde
für  die  Aufbringung  der  Anleihe  der  Weg  einer  allgemeinen  National=Subscription
  gewählt.  Ueber  das  ganze  Gebiet  des  Norddeutschen  Bundes
wurden  bis  in  die  entlegendsten  Landesteile  die  öffentlichen  Kassen  zur
Annahme  von  Zeichnungen  bestimmt.

Zwei  Aufgaben  beriefen  den  Reichstag  des  Norddeutschen  Bundes
noch  einmal  nach  Berlin,  die  Sicherung  der  Mittel  zur  Fortführung
des  Krieges,  und  die  zweite,  bei  weitem  höhere  Aufgabe  die  Mitwirkung