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Bentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. September 1917. Nr. 26.
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Inhalte 1. sslakwesen: Crmachtioungen hie s 3. Jall, und ** Stande
.-. . --s und in den Geschäftsbezirken der Er ämter
2. Post= und Telegraphenwesen: Anderung der Post- «..
ordnungvomZllMäkzlAOO.......340 und Oberbehörben. 840
1. Konsulatwesen.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Beirut beauftragten Kanzlerdragoman Drubba
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Febrnar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschliezungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbesälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Aleppo beauftragten Kanzlerdragoman
Hoffmann ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts-
führung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und
die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. ·
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Damaskus Konsul z. D. Grafen von der Schulen-
burg ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes
vom 6. Februar 1875 für das Gebiet der Stadt Damaskus und für die Dauer seiner Geschäfts-
führung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und
die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.