Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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bei  der  Meldung  zur  Prüfung  B.
der  Nachweis  der  erfolgreichen  Betheiligung  an  den  unteren  Kursen  des  Seminars  für
neuere  Sprachen;  außerdem

bei  der  Meldung  sowohl  zur  Prüfung  A.  als  zur  Prüfung  B.
der  Nachweis  mit  Erfolg  betriebener  philosophischer  Studien,  zum  mindesten  des  Besuchs
  von  Vorlesungen  über  Logik  und  Psychologie.

In  Ausnahmsfällen  kann  auch  der  Nachweis  über  die  Erfüllung  des  einen  oder
anderen  dieser  Erfordernisse  erst  in  dem  der  Vorprüfung  folgenden  Semester  gestattet
werden;  das  Prüfungszeugniß  wird  aber  in  diesem  Falle  so  lange  zurückbehalten.

Ueber  die  Zulassung  zu  der  Vorprüfung  wird  in  einer  Sitzung  entschieden,  zu
welcher  die  Lehrer  beider  Seminarien  zusammentreten.

S.  4.
Gegenstände  der  Vorprüfung.

Die  Vorprüfung  A.  erstreckt  sich  auf  deutsche  Grammatik  (so  lange  deutsche  Sprache
nicht  ein  Prüfungsfach  des  realistischen  Professorats-Examens  mathematisch-naturwissenschaftlicher
  Richtung  bildet,)  französische  und  englische  Sprache.

Die  Vorprüfung  B.  erstreckt  sich  auf  Arithmetik  und  Algebra,  Planimetrie,  Stereometrie
  und  ebene  Trigonometrie.

Hinsichtlich  des  Umfangs  der  Kenntnisse,  welche  die  Vorprüfung  in  den  einzelnen
Fächern  verlangt,  sind  maßgebend  die  Bestimmungen  des  §.  3  c.  und  l.  der  Prüfungsordnung
  vom  20.  Juli  1864,  wobei  die  Forderungen  des  §.  3  c.  annähernd  auch  für  das
Englische  gelten.  .

S.  5.
Anordnung  der  Vorprüfung.

Jede  der  beiden  Vorprüfungen  zerfällt  in  eine  schriftliche  und  eine  mündliche,  und
wird  an  zwei  aufeinanderfolgenden  Tagen  abgehalten.

Die  schriftliche  Vorprüfung  A.  besteht  im  Niederschreiben  eines  französischen  und
englischen  Diktats,  und  in  der  Uebersetzung  deutscher  Themen  ins  Französische  und  Englische.

Die  mündliche  Vorprüfung  A.  besteht  in  mündlichem  Vortrag  und  Uebersetzung
eines  französischen  und  eines  englischen  Lesestücks,  und  in  einer  Prüfung  in  neuhochdeutscher
  Grammatik.