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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Du bektehn durch alle Postanstalten und Huchhandlungen zum JFahrespreifse von 8 4.
Einzelne Nummern werden mit 20 f. für seden acheseleigen Druckbogen derechnet.
XI.VI. Jahrgang. den 13. September 1 1918. Nr. 36.
Inbalt: le enialalzoen F#isrenellun — Seite 1027 4. herels und Gewerbewesen: Nobset- abernahn 6.
aunweisung für den der Kriegswirtschaftsstelle für das —mm—...———.,3jF N
Deutsche zeitungsgewerbe beigegebenen Ausschuß 1027
B. Post- und Telegraphenwesen: Anderung der Polt-
ordnung vom 28. Juli 19010171
5. gon. und Stenerwesen: Drucksehlerberichtigung zu der
Bekanntmachung. betressend Ausführungs bestimmungen-
zum Umsatzsteuergesee 101
1. Konsulat wesen.
Dem Königlich Schwedischen Konsul Dr. Julius Caspar und dem Königlich Schwedischen Vizekonsul
Inlius Abrahamson, beide in Hannover, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
2. Allgemeine Verwaltungssachen.
Bekanntmachung,
betreffend Anderung der Geschäftsanweisung für den der Kriegswirtschaftsstelle für das
Deutsche Zeitungsgewerbe beigegebenen Ausschuß. Vom 7. September 1918.
Der § 9 der Geschäftsanweisung für den der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungs-
gewerbr= durch § 12 der Bekanntmachung über Druckpapier vom 20. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl.
534) beigegebenen Ausschuß vom 4. September 1916 (Zentralblatt für das Deutsche Reich Nr. 30
. 221) erhält folgende Fassung:
Der Ausschuß ist beschlußfähig bei Anwesenheit von wenigstens drei Mitgliedern.
Die Beschlußfassung erfolgt in Abwesenheit des Leiters der Kriegswirtschaftsstelle und
seines Stellvertreters. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder, wenn dieser an der
Abstimmung nicht teilnimmt, die des stellvertretenden Vorsitzenden.
Berlin, den 7. September 1918.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Müller.
. 146.