Metadaten : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz  Schlesien,  Regierungsbezirk  Oppeln.

Obligation
des  Tost-Gleiwitzer  Kreises

A  Grund  der  untr  bestatigten  Kreistagsbeschlüsse  vom
4.  Januar  und  13.  November  1865.  wegen  Aufnahme  einer  Darlehnsschuld  von
200,000  Thalern  bekennt  sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des
Tost-Gleiwitzer  Kreises  Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber
gültige,  Seitens  des  Glaubigers  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehns=Schuld
  von  ..  ...  Thalern  Preußisch  Kurant,  welche  fuͤr  den  Kreis  kontrahirt
worden  und  mit  vier  einhalb  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  200,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1866.  ab  allmalig  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungskonds
  von  wenigstens  Einem  Prozent  des  Kapitals  jährlich,  unter  Zuwachs  der
Ziufen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen,  nach  Maaßgabe  des  Tilgungsplaves.


Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1866.  ab  in  dem
Monate  September  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behalt  sich  jedoch  das  Recht  vor,
den  Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosngen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
noch  umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie
die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
  Nummern  und  Betráge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Räckzahlung
erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt  sechs,
drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem  Jahlungstermine  in  dem  Amtsblatte  der
Königlichen  Regierung  zu  Oppeln  und  in  dem  Gleiwitzer  Kreisblatte,  in  der
u  Breslau  erscheinenden  Schlesischen  Zeitung  und  Provinzial-Zeitung,  sowie
in  Preußischen  Staatsanzeiger.

Bis  ba  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mit  vier  einhalb  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem
verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
ei  der  Areicg-Rommaunslkasfe  oder  an  einem  anderen  durch  die  vorstehend  ge-(r.
  6276.)  16%  nann-