Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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ist  verboten.  Diese  Verbote  sind  außen  an  den  Eingangstüren  durch  Anschläge
deutlich  sichtbar  zu  machen.  Sie  beziehen  sich  nicht  auf  Arbeitsräume,  innerhalb
deren  Apparate  zu  technischen  Zwecken  (z.  B.  zum  Schneiden,  Schweißen)  benutzt
werden  dürfen.  Das  Betreten  von  Apparatenräumen  mit  elektrischen  Hand=  oder
Taschenlampen  ist  gestattet.

817.

In  jedem  Raume,  in  dem  Azetylenapparate  dauernd  benutzt  werden,  muß
an  einer  in  die  Augen  fallenden  Stelle  eine  Anweisung  über  die  Behandlung
der  Apparate  im  regelmäßigen  Betrieb  und  bei  Störungen  in  deutlicher,  gegen
zerstörende  Einflüsse  geschützter  Schrift  angeschlagen  werden.

8  18.

Die  Ueberwachung  und  Bedienung  der  Azetylenapparate  darf  nur  durch
zuverlässige,  mit  der  Einrichtung  und  dem  Betriebe  vertraute  Personen  erfolgen.

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Kalziumkarbid  darf  nur  in  wasserdicht  verschlossenen  Gefäßen  gelagert  Lagerung  vor
werden  und  muß  gegen  Zutritt  von  Wasser  oder  Feuchtigkeit  geschüht  sein.  aliamiar

Die  Gefäse  müssen  die  Ausschrift  tragen:  „Kalziumkarbid,  vor  Nässe
zu  schützen“.

Die  Anwendung  von  Entlötungsapparaten  oder  von  funkenreißenden
Instrumenten  zum  Oeffnen  verlöteter  Gesäße  ist  verboten.

Nur  eine  dem  voraussichtlichen  Tagesverbrauch  entsprechende  Anzahl  von
Gefäßen  darf  geöffnet  sein.  Geöffnete  Gefäße  siud  mit  wasserdicht  schließenden
oder  übergreifenden,  wasserundurchlässigen  Deckeln  verdeckt  zu  halten.

8  20.

·  JnApparatcnräumcadürfenunterBeachtungdctBokIchriftcndes§19«.t-Ipp«.
bctslnlagcnbiszn50KilogtqauutäglichemKalziumkarbidvcrbtauchanficrderm·"«"""-für
  den  Gebrauch  geöffneten  Karbidbüchse  höchstens  500  Kilogramm,  bei  größeren
Anlagen  höchsteus  1000  Kilogramm  Kalziumkarbid  gelagert  werden.

8  21.

Mengen  bis  zu  100  Kilogramm  Kalziumkarbid  dürfen  unter  Beachtung  b.  u  Verder
  Vorschriften  des  §  19  ohne  weitergehende  Beschränkungen  gelagert  werden.  lauseriumen.
Die  Lagermenge  kann  ausnahmsweise  bis  auf  200  Kilogramm  erhöht  werden,
wenn  der  über  100  Kilogramm  hinausgehende  Vorrat  in  luft=  und  wasserdicht
verschlossenen  Blechbüchsen  aufbewahrt  wird  und  diese  Büchsen  nur  verschlossen
abgegeben  werden.