II.
Steuerfestsetzung.
Gicht Zutreffendes ist zu streichen)
a) Die Angaben in der Erklärung sind geprüft und richtig befunden; der Betrag der steuer-
pflichtigen Entgelte ist festgesetzt auf
......................................... M zum Steuersatze von 10 v. H.,
M I I I 5 I T.
b) Die Angaben in der Erklärung sind geprüft und nach dem Ergebnis der Ermittlungen
mit roter Tinte abgeändert worden, so daß der Betrag der steuerpflichttgen Entgelte
fest zusetzen war auf
*rHW1 zum Steuersatze von 10 v. H.,
M I I I I T.
c) Der Steuerpflichtige hat keine Erklärung abgegeben — hat Auskünfte über die Angaben
in der Erklärung verweigert — hat keine zur Klärung der Zweifelsfragen äusreichenden
Auskünfte erteilt, so daß der Betrag der steuerpflichtigen Entgelte zu schätzen war
-a) Für die festgesetzten — geschätzten — Beträge der steuerpflichtigen Entgelte find
nach dem Steuersatze von 10 2 106 — Pf. Steuer,
2
trichten zusammen 4 Pf. Steuer
zu en .
b) Hierauf sind bereits abschlägig bezahlt:
& für das 1. Vierteljahr lt. Einnahmebuchs-Nr.
K - - 2. s - s
«..3.. . . .".«I."."."J"I".I«.I·.j
noch zu entrichten
zusammen /, so daß W ** sind. A.n Pf.
Über den unter lla festgesetzten Steuerbetrag ist dem Steuerpflichtigen ein Umsatzsteuerbescheid
exteilt worden, in dem er unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen zur
fristgemäßen Zahlung des Betrags — des nach IIb noch zu entrichtenden Restbetrags —
aufgefordert worden ist — ihm mitgeteilt worden ist, daß der zuviel gezahlte Betrag einschließlich
Zinsen zu 5 v. H. vom Tage der Entrichtung ab an ihn zurückgezahlt werden wird.
.. . Umsat sieueramt) den 2 19
(Ort) «
(Name des Beamten)
(Diensteigenschaft)