Der Hofprediger JapLoxskt wird Präsident (1753). 225
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verdiente eine solche Behandlung, weil sie sie duldete? Aber hätte
es irgend etwas geholfen, wenn sie sich gewehrt hätte?
Zum Glück für die Societät wurde vox VırrEck im folgenden
Jahre — wider seinen Willer — Protector, und seine erste Amtshandlung
(18. Mai 1733) bestand darin, dass er die Ernennung des
Hofpredigers JagLoxskı zum Präsidenten beim Könige durchsetzte‘.
Aım 14. Juli 1733 trat der greise Mitstifter der Akademie das Amt
als Präsident an mit einer Zulage von 100 Thlr. zu seinem ebenso
grossen Directorialgehalt. Ausdrücklich aber bemerkte der König, dass
(RABEN VON STEIN als Vicepräsident die unter dem Titel »Vor die
sämmtlichen Königl. Narren« stehenden 200 Thlr. fortbeziehen solle.
Unter vox VIEREcK’s und JaBLoxskıs Leitung kam ein etwas
frischerer Zug in die Societät. Sie veröffentlichte nun doch wenigstens
alle drei Jahre einen Band Miscellanea (1734. 1737. 1740.
1743). Mit dem letzten gelehrten Narren des Königs, MoRGENSTERN,
wurde die Societät nicht mehr behelligt. Er wurde durch ein Patent
vom 1.September 1737 zum »Vicekanzler derer sämmtlichen Espaces
imaginaires« ernannt.
Der Secretar J. Tn. JagLoxsxı starb am 28. April 1731 im 77.Lebensjahr.
Nachdem er melırere Jalıre als Reisebegleiter eines Prinzen
von Berlin entfernt gewesen, hatte er gegen Ende des Jahres 1717
sein Amt bei der Societät wieder aufgenommen, und der König
bewilligte ihm auf seine Eingabe die einst entzogene Hälfte seines
Gehalts wieder”. Seine Stelle blieb nach seinem Tode zwei Jahre
unbesetzt: dann erhielt sie auf Antrag der Societät (11.März 1733
der Hofratlı vov JarıgEes (geb. am ı3. November 1706 zu Berlin,
gest. am 9. November 1770), der spätere Präsident des Kammergerichts
und Grosskanzler der Justiz unter Friepricn IL’. Kurz vorher
war das Amt eines Rendanten von «dem des Secretars getrennt
und vom Könige dem Professor und Hofapotheker NEUMANN ver-!
Der geistliche Stand ‚Jarıoxskr's diente ihm bei der Gemütlhsverfassung,
in der sich der König damals befand, zur Empfehlung. Barruorxess (l p. 120)
vermuthet. dass der König anch Gewissensbisse gehabt habe des burlesken Leichenbegängnisses
wegen, das er für GuxpLınG veranstaltet hatte.
® Ordre vom 23. März 1720. Im Decenber 1725 wurde ihın, weil er alterte,
ein Secretarius adiunctus in der Person des Hofraths CoErPER beigegeben, s. Urkundenband
Nr.138 und Akademische Protokolle vom 29. December 1725.
® Er war auch Mitarbeiter Coccen’s an der Justizreform und seit 1755 dessen
Nachfolger im Amt. (Eloge von Forxer in den Mem. 1771 p.11—45). Frievsich's Il.
günstiges Urtheil über ihn siehe in den (Euvres T.20o p. 195 vom ‚Jahre 1776.
Geschichte der Akadenıie. 1. 1»