282 Bismarck und der Antrag Hoverbeck's
Seiten angreifbaren Lage leicht in den Fall kommen, seinen Vertheidigungskrieg
mit einem kräftigen, den Gegner überraschenden
Vorstoß zu beginnen. Die Deckung des linken Rheinufers wäre
im vorigen Jahre ohne einen Kriegsschatz nicht möglich gewesen;
der Krieg hätte dann erst am Rhein angefangen. Die Frage
Hoverbecks, was die Folge wäre, wenn der Reichstag einmal nachträglich
seine Zustimmung zur Verwendung des Kriegsschatzes verweigerte,
halte er nicht für praktisch, da ja der Kriegsschatz doch
nur zur Mobilisirung ausreiche, nicht zur weiteren Führung des
Krieges, der Reichstag also schon vorher um Kreditbewilligung angegangen
werden müßte, schon vorher, nicht erst nachträglich seine
Zustimmung oder Verweigerung auszusprechen in der Lage sei. Die
Frage wäre nur dann praktisch, wenn es sich um reine Mobilmachungs-Demonstrationen
handelte, wozu der Kriegsschatz vielleicht
hinreichte; aber solche Demonstrationen hätten sich in den letzten
Jahrzehnten in solchem Grade abgenutzt, daß der Satz: „man
macht nicht mobil, wenn man nicht weiß, daß man schlagen muß“,
so ziemlich in der Ueberzeugung aller Politiker durchgedrungen sei.
Darauf erklärte der Reichskanzler, daß mit dem Antrag Hoverbecks
das ganze Gesetz für die verbündeten Regierungen unannehmbar
sei, und daß dann die preußische Regierung in der bedauerlichen
Lage wäre, ihrerseits den vorhandenen Bestand eines Kriegsschatzes
festzuhalten, bis von Seiten des Reiches ein Ersatz gefunden sein
würde. Der Antrag Hoverbecks wurde abgelehnt und bei der dritten
Lesung am 6. November das ganze Gesetz mit großer Mehrheit
angenommen. «
Verwandter Natur war die Berathung über den Militäretat,
für welchen, da keine specialisirte Vorlagen hatten gemacht werden
können, die Ausdehnung des bisherigen Provisoriums auf das Jahr
1872 beantragt wurde. Die Stärke des Reichsheeres war für das
nächste Jahr auf 401,659 Mann berechnet, wobei die 15,889 Mann,
welche erst am 1. Oktober 1872 in Elsaß-Lothringen ausgehoben
werden sollten, eingerechnet sind. Das bisher gezahlte Pauschquantum
von 225 Thaler pro Kopf ergibt eine Summe von 90,373,275
Thalern. Nach Akbzug der den einzelnen Staaten konventionsmäßig
zu gewährenden Nachlässe von 376,882 Thalern verblieb eine Etatssumme
von 89,996,393 Thalern. Die Regierung erklärte jedoch
in einer Denkschrift, daß bei der Steigerung aller Preise die 225