Contents : Politische Geschichte der Gegenwart. V Das Jahr 1871. (5)

282  Bismarck  und  der  Antrag  Hoverbeck's

Seiten  angreifbaren  Lage  leicht  in  den  Fall  kommen,  seinen  Vertheidigungskrieg
  mit  einem  kräftigen,  den  Gegner  überraschenden
Vorstoß  zu  beginnen.  Die  Deckung  des  linken  Rheinufers  wäre
im  vorigen  Jahre  ohne  einen  Kriegsschatz  nicht  möglich  gewesen;
der  Krieg  hätte  dann  erst  am  Rhein  angefangen.  Die  Frage
Hoverbecks,  was  die  Folge  wäre,  wenn  der  Reichstag  einmal  nachträglich
  seine  Zustimmung  zur  Verwendung  des  Kriegsschatzes  verweigerte,
  halte  er  nicht  für  praktisch,  da  ja  der  Kriegsschatz  doch
nur  zur  Mobilisirung  ausreiche,  nicht  zur  weiteren  Führung  des
Krieges,  der  Reichstag  also  schon  vorher  um  Kreditbewilligung  angegangen
  werden  müßte,  schon  vorher,  nicht  erst  nachträglich  seine
Zustimmung  oder  Verweigerung  auszusprechen  in  der  Lage  sei.  Die
Frage  wäre  nur  dann  praktisch,  wenn  es  sich  um  reine  Mobilmachungs-Demonstrationen
  handelte,  wozu  der  Kriegsschatz  vielleicht
hinreichte;  aber  solche  Demonstrationen  hätten  sich  in  den  letzten
Jahrzehnten  in  solchem  Grade  abgenutzt,  daß  der  Satz:  „man
macht  nicht  mobil,  wenn  man  nicht  weiß,  daß  man  schlagen  muß“,
so  ziemlich  in  der  Ueberzeugung  aller  Politiker  durchgedrungen  sei.
Darauf  erklärte  der  Reichskanzler,  daß  mit  dem  Antrag  Hoverbecks
das  ganze  Gesetz  für  die  verbündeten  Regierungen  unannehmbar
sei,  und  daß  dann  die  preußische  Regierung  in  der  bedauerlichen
Lage  wäre,  ihrerseits  den  vorhandenen  Bestand  eines  Kriegsschatzes
festzuhalten,  bis  von  Seiten  des  Reiches  ein  Ersatz  gefunden  sein
würde.  Der  Antrag  Hoverbecks  wurde  abgelehnt  und  bei  der  dritten
Lesung  am  6.  November  das  ganze  Gesetz  mit  großer  Mehrheit
angenommen.  «

Verwandter  Natur  war  die  Berathung  über  den  Militäretat,
für  welchen,  da  keine  specialisirte  Vorlagen  hatten  gemacht  werden
können,  die  Ausdehnung  des  bisherigen  Provisoriums  auf  das  Jahr
1872  beantragt  wurde.  Die  Stärke  des  Reichsheeres  war  für  das
nächste  Jahr  auf  401,659  Mann  berechnet,  wobei  die  15,889  Mann,
welche  erst  am  1.  Oktober  1872  in  Elsaß-Lothringen  ausgehoben
werden  sollten,  eingerechnet  sind.  Das  bisher  gezahlte  Pauschquantum
von  225  Thaler  pro  Kopf  ergibt  eine  Summe  von  90,373,275
Thalern.  Nach  Akbzug  der  den  einzelnen  Staaten  konventionsmäßig
zu  gewährenden  Nachlässe  von  376,882  Thalern  verblieb  eine  Etatssumme
  von  89,996,393  Thalern.  Die  Regierung  erklärte  jedoch
in  einer  Denkschrift,  daß  bei  der  Steigerung  aller  Preise  die  225