Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

  
  
Muster 2. 
Hauptamtsbezirk (Ausführungsbestimmungen § 33) 
Hebestelle 
Abt. | 
5 8 . . 
r. | des Anmeldungsbuchs Abgegeben am 19 
Anmeldung 
Wein und Most aus Trauben?) 
von weinähnlichen Getränken) in Flaschen 
,! sonstigen Getränken? 
zur Versteuerung. 
Ich (Wir) melde umstehend 
den im Monat 19 in meinem 
(unserem) Betriebe steuerpflichtig gewordenen') 
den aus dem Ausland eingeführten') 
Wein in Flaschen 
zur Versteuerung an. 
, den 19 
(Unterschrift) 
Anleitung zum Gebrauche. 
(Zlsler 1 bis 5 für den Anmelder, Ziffer 6 und 7 für die Hebestelle.) 
1. Für Wein und Most aus Trauben, für weinähnliche Getränke und für sonstige Getränke ist je eine besondere 
Anmeldung abzugeben. Bünscht der Zahlungspflichtige über die Entrichtung der Steuer eine Empfangsbescheinigung 
der Hebestelle, so hat er dies in Spalte 11 anzugeben. 
2. In jeder Anmeldung ist in Spalte 11 anzugeben, ob der steuerpflichtige Wert ohne den Steuerbetrag oder zu- 
sammen mit diesem in einer Summe eingetragen ist (§ 91 der Ausführungsbestimmungen). 
  
4 Nichtgutreffendes ist zu streichen. 
Fertsezung slehe Seite 534.
	        
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