Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

– 565 — 
  
  
  
Muster 15. 
(Ausführungsbestimmungen § 110) 
Direktiobezirk . ....... 
Hauptamtsbezirk 
Rechnungsjahr 19 . 
Nachweisung 
über Menge und Wert des versteuerten Weines. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktiv- 
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behörden bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direltivbezirk zu umfassen. 
. Der Bein ist in drei Abteilungen aufzuführen: 
Abteilung 1. Wein und Most aus Trauben, 
Abteilung 2. Weinähnliche Getränke, 
Abteilung 38. Sonstige Getränke. 
. In Spalte 6 ist für jede Flaschengröße eine besondere Unterspalte einzurichten, die durchschnittliche Menge des 
Inhalts der Flaschengröße ist im Kopfe der Spalten anzugeben. 
. Die Angaben für die Spalten 4 bis 7 sind den Weinsteuer-Anmeldungsbüchern und, soweit kein Eintrag in diese 
gefertigt worden ist (6 37 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen), den besonderen Aufzeichnungen 
(vgl. Ziffer 8 der Anleitung zum Gebrauche des Musters 3) zu entnehmen.
	        
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