Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Muster 16. 
(Ausführungsbestimmungen § 110) 
Direktiobezirk 
Hauptamtsbezirk 
  
Rechnungsjahr 19 
Nachweisung 
über die Mengen des zur Herstellung von Schaumwein, Essig und Branntwein 
steuerfrei verwendeten Weines. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktivbehörden 
bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direktivbezirk zu umfassen. 
2 Der Wein ist in drei Abteilungen aufzuführen: 
Abteilung 1. Wein und Most aus Trauben, 
Abteilung 2. Weinähnliche Getränke, 
Abteilung 3. Sonstige Getränke. 
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