Object: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

8 — 
nahmsweise gegeben; doch bringt Supplement II 344—486 ein 
wertvolles Urkundenbuch zur zweiten bewaffneten Neutralität mit 
verbindendem Text. 
Bestimmt war der Recueil für den Gebrauch des an aus- 
wärtiger Politik interessierten Publikums, zumal der Diplomaten; 
insbesondere aber für den akademischen Gebrauch beim völker- 
rechtlichen Unterricht. Hatte MARTENS doch alle seine größeren 
Schriften in Zusammenhang mit seinem Lehramt, als Leitfaden 
oder als Ergänzung oder als Hilfsmittel für die mündlichen Vor- 
träge angelegt. 
Als Grundsprache für sein Quellenwerk wählte er, im Gegen- 
satz zu seinem unmittelbaren deutschen Vorläufer, dem oben er- 
wähnten Leipziger F. A. WENCK, nicht die lateinische, sondern 
die französische Sprache, wie er das gleiche bereits für sein 
Lehrbuch des Völkerrechts, den „zum Weltumlauf berufenen“ 
(LANDSBERG) Precis du droit des gens de l’Europe, das im Jahre 
1789 erschienen war, getan hatte. Denn diese Sprache sei, so 
sagte er damals, zu einer europäischen Universalsprache, zumal 
für die auswärtige Politik geworden. „La langue francaise est 
aujourd hui la langue universelle“, heißt es im Supplement T. I 
Preface p. LXXI. MARTENS, der geborene Hamburger, schon 
in jungen Jahren geadelt?, beherrschte sie schriftlich wie münd- 
2 Preface zum Precis. Doch verhehlte er nicht die Schwierigkeiten, 
die gerade der Gebrauch des Französischen, zumal für einen Nichtfranzosen, 
bei Schriften dieser Art bereitete: „Un livre destine principalement & servir 
de fil aux lecons, doit renfermer en abrege les principes qu’il s’agit de 
developper par le discours. La langue frangaise semble offrır des diffi- 
cultes particulieres pour ce genre d’ecrits. Il est aise de devenir obscur 
en voulant &viter etre prolixe.“ 
8 Geboren war er am 22. Februar 1756. Nach den detaillierten An- 
gaben bei KnEScHKE, Neues allgemeines Adelslexikon VI (1865) 151 hat 
er als außerordentlicher Professor der Rechte in Göttingen zusammen mit 
seinem älteren Bruder Karl Wilhelm, damaligem kursächsischen Legations- 
rat und Geschäftsträger im Haag, den Reichsadel erhalten durch Diplom 
vom 30. Juli 1783. Die kurhannöversche Anerkennung erfolgte erst am
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.