Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Muster 81. 
Eingegangen den bten 19 (Ausführungsbestimmungen § 168) 
Nr. des Anmeldungsbuchs. 
(Amtsstempelabdruck) 
Aufstellung 
d.. zu 
über sämtliche den bei ihr zur Uberwachung der Geschäftsführung bestellten Personen 
(Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Grubenvorstandes usw.) für das Geschäftsjahr 
vom ten 19 bis ien 19 
gewährte Vergütungen. 
Die Jahresverammlung sand statt 
Die Jahresbilanz wurde festgestellt“ - · -ßß 
  
*) Bemerkung. Die Aufstellung ist ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich gewährten 
Vergütung spätestens am 10. Tage nach der Genehmigung der Jahresbilanz durch die Generalversammlung, bei 
Gesellschaften mit beschränkter Haftung spätestens am 10. Tage nach der Feststellung der Jahresbilanz durch die Gesellschafter 
der zuständigen Steuerstelle in doppelter Ausfertigung einzureichen.
	        
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