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geschüttelt, so darf innerhalb 3 Stunden keine Färbung
auftreten (Wasserstoffsuperoxyd, Äthylperoxyd).
Werden 10 cem Narkoscäther mit 1 cem Neßlerschem
Reagens wiederbolt geschüttelt, so darf keine Färbung oder
Trübung, hochstens eine schwache, weiße Opalesrenz auftreten
(Aldehyd, Vinylalkohol).
Narkoseäther ist in braunen, fast ganz gefüllten
und gut verschlossenen Flaschen von höchstens
150 cem Inhalt aufzubewahren.
Ather und Narkoseäther sind kühl und vor Licht
geschützt aufzubewahren.
Aether aceticus. — Essigäther.
CHI COOCH. Mol.-Gew. 88,06.
Klare, farblose, flüchtige, leicht entzündbare Flüssigkeit.
Essigäther riecht eigenartig, erfrischend und ist in Weingeist
und Ather in jedem Verhältnis, in Wasser wenig löslich.
Spezifisches Gewicht 0,902 bis 0,906.
Siedepunkt 74f bis 770.
Lackmuspapier darf durch Essigäther nicht sofort gerötet
werden. Mit Essigäther getränktes, bestes Filtrierpapier
darf gegen Ende der Verdunstung des Essigäthers nicht nach
fremden Atherarten riechen.
10 cem Wasser dürfen beim kräftigen Schütteln mit
10 cem CEssigäther höchstens um 1 cem zunehmen (unzulässige
Menge von Wasser und Weingeist). Werden 5 cem
Schwefelsäure mit 5 cem Cssigäther überschichtet, so darf
sich innerhalb 15 Minuten zwischen den beiden Flüssigkeiten
keine gefärbte Zone bilden (Amylaretat).
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