Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Eingegangen den 19. Muster 35. 
Nr............................. der urs woungeul- (Ausführungsbestimmungen § 176) 
(Amtsstempelabdruck) 
Nachweisung 
„das das Geschäftsjahr “ 
der für den Zeitraum 
bei de. . in 
  
berechneten und bei der Hauptniederlassung de 
  
Anleitung. 
1. Die Nachweisung ist der für die Zweigniederlassung örtlich zuständigen Steuerstelle in doppelter Ausfertigung 
mit der zu Grumde liegenden Zusammenstellung oder dem an deren Stelle tretenden Geschäftsbuch zur Prüfung und 
Bescheinigung vorzulegen. 
2. Die von der Steuerstelle nach Prüfung und Bescheinigung zurückgegebene Ausfertigung ist unverzüglich der 
Hauptniederlassung des Geschäfts zur Berücksichtigung bei der zu erstattenden Anmeldung zu Übersenden. 
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