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Bundesstaat: Muster 44.
Direktiobehörde: (Ausführungsbestimmungen § 238)
Bezirk:
Ubersicht
über
die nach dem Reichsstempelgesetze der Prüfung in bezug auf die Abgabenentrichtung
unterliegenden Stellen und die Ergebnisse dieser Prüfung für das Rechnungsjahr 19 .
Anleitung.
. In der Ubersicht sind alle im Geschäftobezirle vorhandenen Stellen zu berücksichtigen.
2. Bei solchen Stellen, bei welchen die Prüfung im Berichtsjahre zwar begonnen, aber noch nicht beendet ist,
ist das Ergebnis der Prüfung (Spalte 4 ff.) im nächsten Jahre nachzuweisen. Die Prüfung gilt erst mit der Aufzeichnung
über das Ergebnis als beendet.
8. Sofern in der einen oder anderen Abteilung oder Unterabteilung Eintragungen nicht zu machen sind, ist
ausdrücklich unter der Abteilungsüberschrift zu vermerken, daß Stellen dieser Art im Bezirke nicht vorhanden sind.
4. Stellen, welche unter verschiedene Abteilungen oder Unterabteilungen fallen, sind in jeder besonders zu
berücksichtigen.
5. Bei den Eintragungen unter Abteilung C bleiben die Spalten 1 bis 3 unanggefüllt.
6. Spalte 10 dient zur Aufnahme der ohne Gelderhebung vom Soll (Spalte 8) abzusetenden Beträge. Dahin
gehören insbesondere Beträge, die unbeitreiblich sind oder deren Nachforderung sich als ungerechtfertigt erwiesen hat oder
die von einer übergeordneten Behörde oder vom Bundesrate niedergeschlagen oder erlassen sind, sowie solche, welche etwa
beim Ubergang einer Stelle in einen anderen Bezirk dahin zu überweisen sind. Die Einragung ist in Spalte 13 zu
erläutern.
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. Die Zahlenangaben sind aufzurechnen; die Aufrechnung ist als richtig zu bescheinigen.
8. Die Ubersicht ist am Schlusse unter Angabe des Tages der Aufstellung vom Prüfungsbeamten unterschrift-
lich zu vollgiehen.
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