Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Stenerhebebezirk Muster 10. 
(Ausf. Best. 9 64) 
Bucherverwendungsbuch 
der Brauerei 
zu 
für das 4. Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Anleitung zum Gebrauch. 
.Auf der Anßenseite unten ist die Art der Zuckerstofse anzugeben, die zur Bierbereimung vorrätig gehalten werden. 
Merden verichiedene Arten Zucker oder Zucker und Farbebier zur Bierbereitung verwendet, so ist für jede Art eine 
besondere Abteilung anzulegen und auf der Außenseite des Buches die Seitenzahl der Abteilungen zu vermerken. 
.Unter „Zugang“ ist jede Post sofort nach der Einbringung in die Brauerei einzutragen, und zwar nach dem Rein- 
gewicht in ganzen und zehniel Rilogramm. Jeder Zugang muß mit den über den Bezug lautenden Rechnungen, 
Frachtbriefen niw. belegt sein, die bei dem Buche geordnet aufzubewahren sind. 
Der „Abgang ist gleichfalls nach dem Reingewicht in ganzen und zehntel Kilogramm zu buchen, sobald die Ent- 
nahme aus dem Lager. iei es zur Verwendung bei der Bierbereitung, sei es zu anderen Zwecken, stattfindet. 
Jede Enmahme zu anderen Zwecken als zur Bierbereitung bedarf der vorherigen Genehmigung des Oberbeamten. 
. Finder der zucker uiw. bei der Bierbereilung Verwendung, ehe die Menge der Ausschlagwürze im Sudhaus fest- 
gestelll ist, so ist die Zucker= usw. Eutnahme in den Spalten 4 und 5, bei späterer Verwendung aber in den 
Spalten und 7 ald Abgang nachzuweisen. 
5. Die Spalten und &8 sind nur aus zujüllen wenn Farbebier oder Zucker in flüssiger Form oder gelöst nach dem 
in Ziffer 4 angegebenen Zeitpunkte der Würze oder dem Biere zugesetzt wird und nur, wenn als Lösungsmittel 
nicht ein Teil der Würze oder des Bieres selbst benutzt wird. 
.TDer Cberbeante isĩt befugt, unter Zuziehung des Brauereiinhabers oder deĩsen Stellvertreters jederzeit den Soll- 
und den Istbefrand iu ermitteln. 
7. Das nh#uckerverwendungobuch ist nach näherer Bestimmung des Oberbeamten auf ubewahren und den Aussichts- 
beamten sicts zugänglich zu halten. 
.Am Schlusse des Vierteljahr# ist das Buch durch Aufrechnung der Spalte 7 des Zuganges und der Spalten 4, 6 
und 11 des Abganges vom Brauereünhaber abzuschließen, der Bestand durch Absetzung des Gesamtabganges 
Spalie 1. und 11) von der Schlußsumme der Spalte 7 des Zuganges zu bilden und dieser Bestand im Zucker- 
verwendungsbuche iür das nächste Vierteliahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist bid zum dritten Tage 
des nächsten Monats der Hebestelle einzureichen. . 
— 
1C 
4 
* 
  
  
  
Inhaltsverzeichnis. 
Warengattung Seite .- Warengattung Seite 
Nicherierker 1 Zuckersarbmittel 
Stärke: ueke- « Farbebier
	        
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