Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Muster 26. 
(Auef. Best. & 113) 
Direktiobezirk Einzusenden von den 
Hebestellen an das Hauptamt bis zum 6. der Monate 
Hauptamtsbezirk Hauptämtern an die Direktivbehörde bis zum 9. Januar, 
Direktivbehörden an das. Kaiserliche Statistische April, Juli 
Steuerhebebezirk Amt bis zum 12. und Oltober 
Nachweisung 
der im Viertel des Rechnungsjahrs 19 » 
in den Brauereien verbrauchten Malz= und Zuckermengen sowie der 
steuerpflichtig gewordenen und steuerfrei abgelassenen Biermengen. 
  
Nach den Vetriebs-Gegenbüchern und Vierstener-Gegenbüchern sind in Branereien des Vezirts Bemerkungen, ins- 
  
  
  
  
verwendet worden stenerpflichtig geworden oder steuerfrei abgelassen besondere etwaige 
— — Berichtigungen der 
  
  
  
  
  
Mal zu iesnena3 ä Zucker. Einfachbier Vollbier Starkbier bher für die Vorviertel= 
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Anleitung zum Gebrauch. 
Die nach den Eintragungen in den Sudbüchern, Abfindungsbüchern und den Anmeldungen der Hausbrauer in einem 
Vierteljahre verwendeten Braustoffmengen oder in den Steuerbüchern usw. als steuerpflichtig oder steuerfrei nachgewiesenen 
Biermengen sind in die Nachweisung für dieses Vierteljsahr einzutragen ohne Rücksicht auf den Zeitwunkt der Fälligkeit der 
Steuer oder der Eintragung in die Gegenbücher.
	        
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