Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 989 — 
Hauptamtsbezirk: Muster 32. 
Steuerhebebezirk: (Ausf. Best. § 119) 
Biernachsteuer-Anmeldungsbuch 
Geführt von 
Anleitung zum Gebrauch. 
. In das Anmeldungsbuch sind sämtliche Biernachsteuer-Anmeldungen sofort nach ihrer Abgabe in die Spalten bis 4 
einzutragen. · 
Das Anmeldungebuch ist mit seinen Belegen und dem Nachsteuer-Eimahmebuch bis zum 20. Dezember 1918 der 
Direktivbehörde zur Prüfung vorzulegen. 
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