Metadata : Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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Wasser  gewaschen  und  etwas  davon  mitgenommen,  und  da  er  mit
dem  Waschen  aus  diesem  Wasser  fortgefahren,  in  der  Tat  erfreulich
empfunden,  daß  das  Mädchen  auf  dem  Auge  wieder  sehend  wurde.
Darauf  ist  denn  ein  großer  Zulauf  der  Leute  von  nahen  und  fernen
Orten  entstanden,  so  daß  an  manchem  Tage  wohl  vier-,  fünf=  und
mehr  hundert  Personen  auf  dem  Platze  sich  befunden  hätten,  welche
das  Wasser  teils  kalt  getrunken,  teils  gewärmet  oder  Suppen  daraus
gemachet,  teils  sich  damit  gewaschen  oder  zum  Bad  gebraucht  hätten.
Es  hat  auch  seine  Kraft  und  Wirkung  an  vielen  kranken  Personen
  gezeigt.

756.  Die  Wünschelrute.

Köhler  a.  a.  O.,  Ar.  347;  Engelschall,  Beschreibung  der  Exulanten=  und
Bergstadt  Johanngeorgenstadt,  Leipzig  1723,  S.  172—174.

Die  Wünschelrute,  durch  welche  Klüfte  und  Gänge  ausgegangen
werden,  wird  abgeschnitten  von  allerlei  Holz,  auch  zu  allen  Zeiten,
doch  so,  daß  sie  zwei  Zachen  oder  Zwiesel  hat,  und  man  selbige  in
beiden  Händen  zwischen  den  Daumen  und  geschlossenen  Fingern
halten  Kann.  Ja,  man  mag  auch  eine  andere  Miaterie  dazu  gebrauchen,
  als  AMlessing,  Eisen  u.  dgl.  Es  ist  aber  der  Autzen  der
Rute  dieser,  daß  sie  die  in  der  Erde  liegenden  Klüfte  und  Gänge
andeutet,  indem,  wenn  der  Rutengeher  an  dergleichen  Stätte  Kommt
und  die  Rute  aufwärts  hält,  sie  sich  gewaltig  niederbeuget  und  sich
zuweilen,  wenn  sie  stark  gehalten  wird,  fast  entzweiwindet,  während
die  Rute  da,  wo  man  dem  Gange  nicht  folgt,  sondern  ihn  überschreitet,
  wieder  gerade  über  sich  unbeweglich  steht.

Die  Rute  schlägt  aber  außer  auf  Gänge  und  Klüfte  auch  auf
andere  Dinge.  Es  entwendete  eine  Magd  ihrer  Herrschaft  Unterschiedliches,
  worauf  man  endlich  einen  Rutengänger  holte,  um  im
Hause  die  Rute  zu  schlagen;  dieselbe  führte  ihn  zu  der  Lade  der
Magd,  in  welcher  sich  auch  die  gestohlenen  Sachen  vorfanden.
Ferner  wurde  einem  Hammerwerbsbesitzer  allerhand  entwendet.
Derselbe  schrieb  an  seine  Freundin,  den  Rutengänger  holen  zu  lassen,
damit  dieser  mit  der  Rute  forsche,  ob  nicht  die  Mägde  des  Be—
stohlenen,  und  welche  unter  ihnen,  den  Diebstahl  begangen  hätten.
Er  schickte  zu  dem  Ende  deren  Namen  mit.  Die  Freundin  legte