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Dann hat das Wort der Abgeordnete Dr. Martens.
Abgeordneter Dr. Martens: Nachdem die anderen Herren verzichtet haben,
will ich zwar nicht ganz verzichten, aber mich möglichst kurz fassen.
Wenn der Gesetzentwurf bezweckt, die in den verschiedenen Provinzen sehr verschiedenen
Bestimmungen über die Strafe gegen Jagdkontravention, über Gewährung
oder Versagung und Entziehung des Jagdscheins einheitlich zu regeln, so bin ich
damit vollständig einverstanden; ich bin aber nicht damit einverstanden, die Gebühr
überall gleichmäßig auf 20 Mark heraufzusetzen, viel eher könnte ich mich einverstanden
erklären mit dem Vorschlage, der von verschiedenen Rednern des Hauses
gemacht worden ist, zu unterscheiden zwischen Staats= und Kreisjagdscheinen. Es
ist in der Begründung gesagt und heute auch von dem Herrn Minister wiederholt
worden, daß die Erhöhung der Jagdscheingebühr auf 20 Mark den Zweck hat, präventiv
zu wirken und eine Anzahl von Personen von der Ausübung der Jagd auszuschließen.
Ich will zugeben, daß die Zahl der Jäger augenblicklich sehr groß ist;
wenn 200000 im ganzen preußischen Staate sind, so kommt 1 auf 180 Personen.
Das ist sehr viel, und wenn ich es auch im Prinzip billigen möchte, daß die Zahl
der Jäger eine geringere wäre, so kann ich doch nicht den zur Herabsetzung eingeschlagenen
Weg billigen. Durch die Hinaufsetzung der Gebühr von 3 bis 9 auf
20 Mark wird die Ausübung der Jagd vielen Leuten aus den weniger bemittelten
Ständen entzogen zu Gunsten der Reichen und Wohlhabenden. Nehmen Sie an,
jemand, der eine Jagd gepachtet hat für 1000 Mark zahlt 20 Mark Jagdscheingebühr,
so bedeutet das für ihn einen Zuschlag zu dem Pachtpreise von 2 Prozent. Wenn
aber da, wo vorwiegend kleine bäuerliche Jagden sind, wie in meiner Heimath, drei
Jäger sich vereinigen zu einer Jagd, und diese drei bezahlen zusammen 100 Mark
für eine Pacht, und jeder löst sich einen Schein für 20 Mark, so bedeutet das für
sie einen Zuschlag von 60 Prozent. Nun will ich allerdings nicht so weit gehen zu
verlangen, was ja eine gewisse Berechtigung hat, daß die Höhe der Jagdscheingebühr
steigen soll mit der Höhe der bezahlten Pacht. Aber ich glaube doch, wir müssen
einen Unterschied machen. Es wird bezweckt durch die Erhöhung der Gebühr, den
Kreiskommunalkassen, die durch das Aufhören der lex Huene eines wesentlichen
Theiles ihrer früheren Einnahmen verlustig gegangen sind, erhöhte Einnahme zuzuwenden.
Ich gebe zu, daß in einzelnen Kreisen dieser Zweck erreicht werden wird,
in anderen Kreisen aber nicht, und wenn ich speziell an meinen Heimathkreis denke,
so bin ich fest überzeugt, daß eine Gebühr von 6 bis 10 Mark den Kreisen mehr
Einnahme zuführen wird, als die Gebühr von 20 Mark.
Nun kommt aber noch eins hinzu. Durch die Erhöhung der Gebühr auf 20 Mark
vermindert sich die Zahl der um die Jagd Konkurrirenden ganz erheblich, und es
werden die kleineren Gemeinden aus der Jagd ganz erheblich geringere Einnahmen
haben als bisher. Ich würde es daher fürs Beste halten — und da komme ich mit
meinem Vorschlage ziemlich nahe dem, was die anderen Herren beantragt haben —
für den Schein einen Minimalsatz von etwa 6 Mark festzusetzen und einen Maximalsatz
von 20 Mark und den Kreisen die Festsetzung der Höhe der Gebühr zu überlassen,
da sie damit nur ihr eigenes Interesse verfolgen. Es könnte ja dagegen
allerdings geltend gemacht werden, daß einzelne Kreise benachtheiligt werden gegenüber
den Nachbarkreisen dadurch, daß der einzelne Jagdliebhaber seinen Schein da
lösen würde, wo er am billigsten ist. Das trifft aber nur für außerordentlich wenige
Fälle zu, und zwar nur für diejenigen — es ist ja die Bestimmung im Gesetze,