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22 Erstes Buch. Einleitung.
zu sehen, als ein bloß verschwägertes. Aber der kluge Mann hatte dabei
außer acht gelassen, daß die Fürsten seinen Sohn nach dem Tode Lothars
wahrscheinlich aus demselben Grunde nicht zum Könige küren würden, aus
dem sie jetzt seinen Schwiegersohn zurückgewiesen hatten; daß sie ihr Wahlrecht
ebenso energisch bei dem Welfen geltend machen würden, wie bei dem
Staufer. Und dann also, wenn ein den Welfen feindliches Geschlecht die
Königsmacht erhielt, war diesen die Rache der gekränkten Staufer gewiß. So
war es eine gefährliche Bahn, in die Heinrich der Schwarze eingelenkt hatte,
und ihm zunächst und zuerst ist die zeitweilige Zertrümmerung seines Hauses
in der Folge der Zeiten zuzuschreiben.
Für das erste freilich wuchs unter dem Schutze König Lothars III. das
Welfenhaus mächtig heran. Heinrich der Stolze, Heinrichs des Schwarzen
Sohn, ein selbstbewußter und kühner Fürst, trat sofort in seinem Herzogtume
mit großer Energie auf, nötigte alles zum Gehorsam, ließ von den Großen
und Bürgern seines Landes einen allgemeinen Landfrieden beschwören und
strafte jeden Räuber und Friedensbrecher auf das härteste. König Lothar,
der die mächtigen Staufer mit ihrem großen Anhange als unversöhnliche
Feinde sich gegenüber sah, mußte sich nach kräftigen Freunden umschauen:
und wer konnte ihm besser beistehen, als die den Staufern benachbarten
Welfen, der Bayernherzog und dessen jüngerer Bruder, Welf VI., geboren
1115, der die reichen schwäbischen Besitztümer seiner Familie geerbt hatte")7
Noch dazu, da Lothar auf die Treue der Welfen zählen konnte, die jetzt mit
den Staufern tödlich verfeindet waren. So verlobte Lothar Heinrich dem
Stolzen seine Tochter Gertrud öffentlich.
In der Tat bedurfte der König jetzt kräftigen Beistandes mehr als je.
Wenige Wochen nach der Krönung hatte sich die zornige Stimmung zwischen
ihm und Friedrich II. zu offenem Kampfe entwickelt. Lothar, froh jeden Anhalt
ergreifend, um die Staufer zu schwächen, hatte den Schwabenherzog
aufgefordert, von der Erbschaft Heinrichs V. das ehemalige Reichsgut herauszugeben.
Friedrich aber erwiderte, es sei nicht mehr möglich, das Reichs= und
das Eigengut des verstorbenen Kaisers zu scheiden, und ganz dürfe man doch
das Recht der Vererbung einem Kaiser nicht bestreiten, während die meisten
Fürsten es vollständig für sich durchgesetzt hätten. So begann der gegenseitige
Streit: der Staufer wurde in die Acht erklärt. Zu Goslar wurde von dem
Könige und den Fürsten ein Reichskrieg gegen den widerspenstigen Herzog
beschlossen; aber war diese Verurteilung übereilt und rechtswidrig geschehen,
so hatte auch der Kriegszug gegen Friedrich nicht den mindesten Erfolg. Durch
dieses Zerwürfnis schon hinreichend beschäftigt, ließ sich Lothar noch auf einen
Kampf gegen Böhmen ein, der zur fast völligen Vernichtung des königlichen
Heeres führte. Von allen Seiten zurückgeschlagen, sah sich Lothar III. immer
mehr genötigt, die großen Geschlechter Deutschlands zu seiner Unterstützung
*) S. Adler, Herzog Welf VI. und sein Sohn (Hannover 1881).