Abßkhürzungen.
Alle Gesetze sind nach Paragraphen oder Artikeln in arabischen Zahlen angeführt,
während die einzelnen Absätze der Paragraphen oder Artikel mit römischen Ziffern bezeichnet
sind; ein Zitat ohne jeden Zusatz bezieht sich stets auf das bürgerliche Gesetzbuch. Demnach
bedeutet (823 II) den zweiten Absatz von § 823 des bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ist einem Zitat der Zusatz „siehe“ zugefügt, so bedeutet das, daß der Inhalt der
zitierten Stelle sich mit dem von mir selbst aufgestellten Satz zwar nicht völlig deckt, aber
ihm doch nahesteht. Dagegen bedeutet der Zusatz „vgl.“ und in noch stärkerem Maß der
Zusatz „abw.“, daß die zitierte Stelle meiner eignen Lehre widerspricht.
In jedem meiner Paragraphen sind die am Paragrapheneingange genannten Schriften
nur mit dem Namen des Verfassers zitiert. Im übrigen sind folgende Abkürzungen ver-
wendet.
Affolter = Affolter, System des D. bürgerlichen Übergangsrechts (03).
Arch. f. BR. — Archiv für das bürgerliche Recht von Kohler, Ring und Ortmann.
Arch. f. ziv. Pr. —= Archiv für zivilistische Praxis.
AusfGes. — Ausführungsgesetz zum BGB.
Bekker u. Fischer = Beiträge zur Erläuterung u. Beurteilung des Entwurfs eines bürger-
lichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich, herausgegeben von Bekker u. Fischer (seit 88).
BGB. — Bürgerliches Gesetzbuch für das D. Reich.
Biermann — Biermann, Kommentar zu Buch III des BGB.s 2. Aufl. (03), nach Para-
graphen zitiert.
Biermaonn — Biermann, Bürgerliches Recht Bd. 1 (08), nach Seitenzahlen zitiert.
Brückner —= Brückner, die Miete 2. Aufl. (02).
B. u. B. — Beiträge zur Auslegung des BGB.3 von Bernhöft u. Binder (02).
B. u. F. — Bekker u. Fücher.
C. c. — Code civil.
Crome — Crome, System d. D. bürgerl. Rechts (seit 00).
Dernburg —= Dernburg, Pandekten, zitiert nach der 6. Aufl. (00).
Dernb. Pr. Pr. — Dernburg, Lehrb. des preuß. Privatrechts u. d. Privatrechtsnormen des
Reichs (5. Aufl. seit 94).
Dernb. BR. — Dernburg, das bürgerliche Recht des Deutschen Reichs und Preußens,
2. Aufl. (seit 01).
DIg#g. — Deutsche Juristenzeitung.
Düringer = Düringer u. Hachenburg, Kommentar zum H###B. (seit 99).
Eccius = Preußisches Privatrecht auf der Grundlage des Werkes von Dr. Franz Förster
bearbeitet von Eccius, 7. Aufl. (seit 96).
Eck —= Eck, Vorträge über das Recht des BGB.s (03).
Ec. — Einführungsgesetz; wenn ohne Zusatz = Einführungsgesetz zum BG#.
Endemann = Fr. Endemann, Lehrbuch des bürgerl. Rechts, 8. Aufl. (seit 01).