Full text: Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Zweiter Band. Das Sachenrecht. - Das Recht der Wertpapiere. - Das Gemeinschaftsrecht. - Das Recht der juristischen Personen. - Das Familienrecht. - Das Erbrecht. (2)

28 Buch III. Abschnitt 1. Das Sachenrecht im allgemeinen. 
Rangverschiebung beteiligten Rechte am nämlichen Tage erfolgt, gleichzeitig mit 
dieser Eintragung gebucht werden. 
Beispiel. A. hat mit seinen Freunden B. und C. vereinbart, daß er jedem von ihnen 
an seinem Landgut eine Hypothek von je 10 000 Mk. bestelle, und hat demgemäß in einer 
einheitlichen Urkunde am 1. März beim Grundbuchamt die Eintragung zweier Hypotheken 
für B. und C. in der gedachten Höhe beantragt. Hier ist es selbstverständlich, daß beide 
Hypotheken denselben Rang haben sollen, auch wenn A. in seinem Antrage zufällig die 
Hypothek des B. an erster Stelle nennt. Deshalb darf das Grundbuchamt nicht etwa einfach 
die beiden Hypotheken in der Reihenfolge, in der A. sie genannt hat, hintereinander ein- 
tragen, weil ja alsdann nach der Regel zu 1 die Hypothek B.s den Vorrang haben würde, 
sondern hat durch einen ausdrücklichen Rangvermerk von Amts wegen festzustellen, daß 
beide Hypotheken gleichen Ranges sein sollen (Rr Ordn. 46 I). 
b) Der Rangvermerk kann aber auch schon vorher gebucht werden, nämlich 
zu einer Zeit, da erst eines der beteiligten Rechte im Grundbuch eingetragen wird 
oder eingetragen ist. Er bedeutet alsdann einen HRangvorbehalts:dem Grund- 
stückseigentümer wird hierdurch die Befugnis gewährt, späterhin ein neues Recht 
mit dem Vorrange vor jenem älteren Recht eintragen zu lassen; selbstverständlich 
ist aber, dem Spezialitätsprinzip (loben S. 12) gemäß, der Umfang des neuen 
Rechts in dem Vorbehalt genau anzugeben (881 1, II). Ist das Grundstück vor 
der Eintragung des neuen Rechts, dem der vorbehaltene Vorrang vor dem älteren 
Recht beigelegt ist, mit einem zwischen diesem älteren und dem neuen Recht 
stehenden Zwischenrecht belastet, so wird letzteres durch den Vorrang des neuen 
Rechts nicht berührt; andrerseits soll aber auch das ältere Recht nicht durch 
die Einschiebung des Zwischenrechts benachteiligt werden; demgemäß hat der 
Vorrang des neuen Rechts insofern keine Wirkung, als es dem älteren Recht 
infolge der Einschiebung des Zwischenrechts einen über den Vorbehalt hinaus- 
gehenden Verlust zufügen würde (881 IV). 
Beispiele. I. A., der in nächster Zeit eines Kredits von 35.000 Mk. bedarf, weiß, daß 
ihm nach Lage des Geldmarkts gegen eine erste Hypothek auf seinem zur Zeit lastenfreien Grund- 
stück sehr leicht 15000 Mk. zu 4% Zinsen geliehen werden, während er gegen eine hinter 
dieser Hypothek stehende zweite Hypothek zwar auch noch in Höhe von 20000 Mk. Kredit 
finden, dafür aber 4½ — 5 % Zinsen zu zahlen haben wird; nun bietet ihm zufällig B. 
1910 gegen eine zweite Hypothek der eben genannten Art 20000 Mk. zu 4½ % Zinsen an, 
und A. geht hierauf auch sofort ein, indem er die Unterbringung der ersten Hypothek bis 
auf später verschiebt. Hier kann A. den Zweck, den er verfolgt, nicht dadurch erreichen, daß 
er dem B. von Anfang an eine zweite Hypothek bestellt, sondern er muß ihm die erste 
Hypothek geben. Er kann sich aber bei der Eintragung den Vorrang für eine später zu be- 
stellende Hypothek von 15000 Mk. vorbehalten und ist alsdann in der Lage, falls ihm 
1912 C. 15000 Mk. zu 4 % gegen erste Hypothek anbictet, diesem zwar nicht eine nominell 
erste Hypothek, wohl aber eine zweite Hypothek mit dem Vorrange vor der ersten zu bestellen. 
II. Derselbe Fall; nur hat 1911 Z., ein Gläubiger des A., im Wege der Zwangsvollstreckung 
die Eintragung einer Hypothek von 8000 Mk. zu seinen Gunsten erwirkt; A. könnie nun, 
wenn er wollte, diese Hypothek des Z. mit dem Vorrange vor der Hypothek des B. aus- 
statten; er tut es aber nicht, sondern bestellt eine dritte Hypothek in Höhe von 15000 Mk. 
für C. und überträgt den vorbehaltenen Vorrang auf diese; C. läßt sich denn auch auf 
diese dritte Hypothek ein, vielleicht, weil er keine Einsicht in das Grundbuch genommen und 
3) Serini, Rangvorbehalt (00).
	        
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