Full text: Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Zweiter Band. Das Sachenrecht. - Das Recht der Wertpapiere. - Das Gemeinschaftsrecht. - Das Recht der juristischen Personen. - Das Familienrecht. - Das Erbrecht. (2)

VIII Inhaltsverzeichnis. 
Achter Abschnitt. Das Fahrnispfandrecht und das Pfandrecht an Rechten. 
I. Has Fahrnispfandrecht. 
§ 241. 1. Begriff und Arten des Fahrnispfandrechts 297. 
« 2. Erwerb des Fahrnispfandrechts. 
a) Begründung eines neuen Fahrnispfandrechts. 
§ 242. a) Begründung des Fahrnispfandrechts durch Vertrag 300. 
§ 242a. 6) Begründung des Fahrnispfandrechts kraft Gesetzes 303. 
8 243. b) übertragung eines bestehenden Fahrnispfandrechts 3606. 
3. Inhalt des Fahrnispfandrechts. 
§ 244. a) Allgemeines 307. 
§ 244a4. b) Das Recht auf den Besitz des Pfandes 310. 
§ 2440. c) Das Recht auf den Gebrauch und die Nutzung des Pfandes 313. 
5* 2444%., d) Das Recht zur Pfandveräußerung zwecks Beitreibung der 
Pfandsumme 314. 
§ 2444. e) Das Recht zur Pfandveräußerung zwecks Sicherstellung 322. 
§ 244%. f) Das Recht zum Erwerbe des Eigentums am Pfande 323. 
§ 245. 4. Verlust des Fahrnispfawrechts 324. 
II. Bas Pfandrecht an Rechten. 
§ 246. 1. Das Pfandrecht an fForderungen 327. 
*247. 2. Das Pfandrecht an andern Rechten 333. 
8 247a. Anhang. Rũckblick auf das bisherige Recht 334. 
Neunter Abschnitt. Das dingliche Vorkaufsrecht. 
§ 248. 336. 
Zehnter Abschnitt. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. 
I. Bie eigentliche Zwangsvollstrechung. 
§ 249. Einlellung 340. 
1. Die Bwangsvollstreckung in Grundstücke. 
a) Die Zwangsversteigerung. 
8 250. a) Das regelmäßige Verfahren 344. 
§ 250a. 9) Abweichungen vom regelmäßigen Verfahren 360. 
§ 251. b) Die Zwangsverwaltung 365. 
§ 251a. c) Die Begründung einer Zwangshypothek 368. 
§ 252. 2. Die Zwangsvolstrechung in Fahruis 369. 
§ 252. Fortsetzung. Zwangsvollstreckung in ungetrennte Grundstücks- 
früchte 373. 
§ 253. 3. Die Zwangsvollstreckung in Rechte 374. 
§ 23a II. Bie Arrestvollziehung 380. 
§ 253b. Anhang. Rüchblich auf das bisherige Recht 382. 
Vierte- Buch. Das Recht der Arkunden. 
§ 254. Einleitung. Begriff und Arten der Wertpapiere 384. 
I. Bie Schuldverschreibungen auf den Inhaber. 
1. Die Inhaberschuldverschreibungen im allgemeinen. 
§ 255. a) Der Begriff der Inhaberschuldverschreibung 385.
	        
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