Full text: Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Zweiter Band. Das Sachenrecht. - Das Recht der Wertpapiere. - Das Gemeinschaftsrecht. - Das Recht der juristischen Personen. - Das Familienrecht. - Das Erbrecht. (2)

Muster eines Hypothekenbriefs nach preußischem Recht. 
(Preuß. Ministerialverf. v. 20. 11. 99.) 
Preußischer Adler. 
Preugischer Hupothekenbrief 
über 
die in dem Grundbuch von Buchhain (Kreis Seefeld) Band 1 
Blatt Nr. 12 Abteilung III Nr. 4 eingetragenen 3000 Mark. 
  
Inhalt der Eintragung. 
Nr. 4. 3000 (dreitausend) Mark Darlehen, mit 
fünf vom Hundert jährlich seit dem 1. Oktober 1905 verzins- 
lich, für die Landwirtschaftliche Kreditbank in Hannober 
unter Bezugnahme auf die diesem Brief beiliegende Ein- 
tragungsbewilligung vom 24. Mai 1905 eingetragen am 
30. Mai 1905. 
Gelastetes Grundstück. 
Der im Bestandsverzeichnis unter Nr. 3 verzeichnete in der Gemarkung Buch- 
hain belegene Bauernhof Nr. 9 von 42 ha 1 àa 95 am mit 380,97 Talern 
Grundsteuerreinertrag und 136 Mark Gebäudesteuernutzungswert; Grundsteuer- 
mutterrolle Art. 3, Gebäudesteuerrolle Nr. 27. » 
Kaufpreis für den Bauernhof ohne den ihm zugeschriebenen im Bestandsverzeichnis 
unter Nr. 2 verzeichneten Garten im Jahre 1895: 51500 Mark. 
Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude am 30. April 1904 versichert mit 8400 Mark. 
Dem jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks steht die auf dem Grundsrück 
Buchhain Kartenblatt 10 Parzelle 5 (Band I1 Blatt Nr. 15) in Abteilung II Nr. 3 einge- 
tragene jährliche Rente von 200 Mark zu;: sie ist auf dem Blatt des erstgenannten Grund- 
stücks am 10. September 1901 vermerkt worden. 
Eigentümer. 
Bauer Heinrich Schmidt in Buchhain. 
Vorgehende oder gleichstehende Eintragungen. 
Abteilung III Nr. 2. 3000 Mark. 
Abteilung III Nr. 3. 500 Mark. 
Beide Posten im Range vorgehend. 
Lobau, den 3. Juni 1905. 
Kgl. Amtsgericht. 
Arndt. Neumann. 
Umgeschrieben auf den Kaufmaun 
Karl Müller in Seefeld unter Ermäti- 
gung des Zinsfußes auf 4½ %„. 
Lobau, den 1. Juli 1912. 
Kgl. Amtsgericht. 
Abeke. Neumann. 
Heierauf folgt — mit Schnur und Siegel verbunden — die von Schmitt 
über das Darlehn ausgestellte Schuldurkunde samt der Eintragungsbewilligung 
vom 24. Mai 1905, auf die im Eingange des Hypothekenbriefs Bezug genommen sst.
	        
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