Object: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

38 1886. 
9. Halt. 
1 bei Dunkelheit: 
Nothes Licht der Signal- 
laterne. 
bei Tage: 
Rechtsseitiger Telegraphen. 
arm wagerecht. 1 
     
II. Eignale auf und vor den Stationen. 
a. Die akustischen Signale mit der Stationsglocke. 
10. Die Absahrt des Zuges naht, eventuell! Kurzes Länten und ein deutlich markirter 
auch Erlaubnih zum Einsleigen. Schlag. 
11. Einsteigen. Zwei markirte Schläge. 
12. Abfahrt. Drei markirte Schläge. 
b. Die optischen Signale am Abschlußtelegraphen der Bahn- 
höfe und Haltestellen sind folgende: 
13. Einfahrt ist gesperrt. 
S bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der Telegraphenarm muß Die Signallaterne am Tele- 
nach rechts wagerecht gestellt graphenmast zeigt nach Außen 
1 sein. rothes Licht und nach Innen 
  
(der Station zugekehrt) grünes 
Licht. 
14. Einfahrt ist frei. 
* bei Tage: ** bei Dunkelheit: 
-. Der Telegraphenarm muß Die Signallaterne am Tele- 
ßh schräg rechts nach oben gerichtet graphenmast zeigt nach Außen 
| 
——°2““ 
sein (unter einem Winkel von lilaigrünes Licht und nach Innen 
45 Grad). (der Station zugekehrt) weißes 
* icht. 
— — 
— — 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.