der Kosten brachte. Es lassen sich auch wohl innere
Gründe dafür anführen, die es 1860 ratsam er-
scheinen ließen, daß Preußen die dreijährige Dienst-
zeit beibehielt, während das Deutsche Reich sie
nach seiner vollständigen Konsolidierung fallen
lassen konnte. Aber wie dem auch sei, selbst wenn
man annehmen will, daß König Wilhelm auf diesem
Punkt sehr wohl hätte nachgeben können, um den
Verfassungskonflikt wäre man doch nicht herum-
gekommen, da in dem damaligen Liberalismus
noch durchaus die Vorstellungen des englischen Par-
lamentarismus lebten, dem König Wilhelm und
das ganze Altpreußentum unter keinen Umständen
sich zu unterwerfen entschlossen waren. Daß der
Kampf sich gerade um die dreijährige Dienstzeit
entzündete, war ein mehr zufälliges Moment;
dem Ministerpräsidenten von Bismarck selbst lag
daran wenig; er hätte sich auch mit zwei Jahren,
verstärkt durch eine Anzahl Kapitulanten, begnügt,
aber auch für eine zehnjährige Dienstzeit, schrieb er
später, wäre er eingetreten, wenn der König sie
gewollt hätte, denn dies war ihm das entscheidende
Mittel für die Durchsetzung seiner Politik. Indem
er den Kampf an dieser Stelle aufnahm, verband
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