men Abstimmung, wie Bismarck schon 1867 ge-
wünscht hatte, die öffentliche eingeführt werden.
Freilich konnte das nur mit einem Gewaltstreich
durchgeführt werden. Kein Reichstag hätte sich
selber in dieser Weise entmannt; selbst die Einfüh-
rung der öffentlichen Abstimmung wäre mit dem
Reichstag niemals durchzuführen gewesen. Sogar
im Kartellreichstag wäre so wenig Aussicht auf Er-
folg gewesen, daß Bismarck nicht einmal den Antrag
darauf zu stellen wagte; wieviel weniger hätte
ein späterer Reichstag sich dazu hergegeben. Bis-
marck aber stellte sich vor, daß die sozialdemokra-
tische Bewegung ihrer Natur nach notwendig in
einer revolutionären Eruption enden müsse.
Durch absichtliche Reizung konnte man diese Erup-
tion vielleicht beschleunigen, zu einem vorzeitigen
Ausbruch verleiten, sie niederschlagen und den
starren Schreck, der das Bürgertum während des
Kampfes lähmen werde, benutzen, um den Staats-
streich auszuführen. Der König von Preußen hätte
eine Proklamation erlassen, daß er die Verantwor-
tung nicht länger tragen könne, und die Kaiser-
krone niedergelegt, zugleich aber seine Mitfürsten
aufgefordert, das Reich mit einer modifizierten
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