Full text: Bismarcks Erbe.

men Abstimmung, wie Bismarck schon 1867 ge- 
wünscht hatte, die öffentliche eingeführt werden. 
Freilich konnte das nur mit einem Gewaltstreich 
durchgeführt werden. Kein Reichstag hätte sich 
selber in dieser Weise entmannt; selbst die Einfüh- 
rung der öffentlichen Abstimmung wäre mit dem 
Reichstag niemals durchzuführen gewesen. Sogar 
im Kartellreichstag wäre so wenig Aussicht auf Er- 
folg gewesen, daß Bismarck nicht einmal den Antrag 
darauf zu stellen wagte; wieviel weniger hätte 
ein späterer Reichstag sich dazu hergegeben. Bis- 
marck aber stellte sich vor, daß die sozialdemokra- 
tische Bewegung ihrer Natur nach notwendig in 
einer revolutionären Eruption enden müsse. 
Durch absichtliche Reizung konnte man diese Erup- 
tion vielleicht beschleunigen, zu einem vorzeitigen 
Ausbruch verleiten, sie niederschlagen und den 
starren Schreck, der das Bürgertum während des 
Kampfes lähmen werde, benutzen, um den Staats- 
streich auszuführen. Der König von Preußen hätte 
eine Proklamation erlassen, daß er die Verantwor- 
tung nicht länger tragen könne, und die Kaiser- 
krone niedergelegt, zugleich aber seine Mitfürsten 
aufgefordert, das Reich mit einer modifizierten 
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