eine Vergewaltigung. Bismarck hat später die
Verantwortung für diese Art den Kampf zu führen
von sich abzuwälzen und auf die Räte des Kultus-
ministeriums zu schieben gesucht. Aber ohne jede
Berechtigung; gewiß hat er sich nicht um jede
Einzelheit der Gesetzgebung gekümmert, aber der
Geist, der sie erfüllte, ging von ihm aus, wie der
Oberhofprediger Kögel es ausdrückte, „Bismarck
soufflierte und Falk deklamierte, Bismarck ver-
schrieb die Pulver und Falk drehte die Pillen.“
Wo er einmal kämpfte, kämpfte er scharf, ganz wie
in der Konfliktszeit, und gerade er ist es gewesen,
der im Kultusministerium immer von neuem zu
den äußersten Maßnahmen drängte und sie for-
derte.“)
Trotzdem ist es sehr wohl möglich, daß er von
Anfang an die Kampfgesetzgebung nicht als etwas
Dauerndes, sondern eben nur als ein Kampfmittel
angesehen hat, bestimmt, irgendwie und irgendwann
einmal einen annehmbaren Frieden herbeizu-
führen. Schon im Jahre 1874 beauftragte er den
*) Das ist bekannt bei denen, die noch eine Erinnerung
an diese Zeit haben und ausdrücklich bezeugt bei Tiedemann,
„Sechs Jahre“, S. 477.
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