Full text: Regierung und Volkswille.

Schäden der 
Verwaltung 
infolge der 
Majoritäts- 
Wahlen. 
24 Parlamentarismus 
so viele im Innern denken: In den kleinen Wahlkreisen hat 
der Wähler eine zu große Furcht, um sich immer der Herr- 
schaft gewisser Interessen, die mit den allgemeinen Interessen 
im Widerspruch stehen, entziehen zu können. Die Wahl- 
reform müßte die Vorrede zu einer Verwaltungsreform 
werden.“ Herr Poincaré hat nichts Demagogisches an sich; 
er ist eine durchaus ernste Persönlichkeit, und wir werden 
sein Zeugnis gelten lassen müssen. Seit 1906 hat sich auch 
die Wählerschaft wiederholt zugunsten des Proporzes aus- 
gesprochen. Nicht weniger als sechs Regierungen hintereinander 
sind dafür öffentlich eingetreten. Aber die Gegner haben 
bisher alle Anstrengungen zu durchkreuzen vermocht. Die 
Gegner sind eben die jetzigen Inhaber der Gewalt. Der 
Abgeordnete eines Bezirks, sei es in der Deputiertenkammer, 
sei es im Senat, ist in diesem Bezirk der absolute Herr. 
Die Beamten gehorchen seinem leisesten Wink, vom Präfekten 
an abwärts. Denn wenn sie den Unwillen des Deputierten 
erregen, würde dieser sich beim Minister beschweren können, 
und da der Minister wieder von den Stimmen der Depu- 
tierten abhängig ist, so wäre es um den steifnackigen 
Beamten bald geschehen. Nach der Empfehlung des Depu- 
tierten werden die Anstellungen vollzogen. Nach den Emp- 
fehlungen des Deputierten werden die Staats- und Gemeinde- 
lieferungen vergeben. Ein Deputierter weiß Aufschub zu 
erlangen oder zu verhindern, handle es sich um eine Strafe, 
oder sei es bei der Aushebung, Urlaub zu verschaffen und sogar 
Gerichtsurteile zu beeinflussen*). Besonders verhängnisvoll 
hat sich diese Abhängigkeit der französischen Verwaltung von 
*) Sehr eingehend ist der verderbliche Einfluß des Parlamentarismus 
auf die Verwaltung jüngst geschildert in den beiden Bändchen von 
Emile Faguet: „Le culte de ’Incompétence und I'Horreur de 
la Responsabilité“. Paris. Bernh. Grasset.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.