Full text: Regierung und Volkswille.

Sind die Elsaß- 
Lothringer ein 
Volk! 
2 Was ist ein Volk? 
teile damit einverstanden sein oder nicht — so haben wir 
damit freilich eine Einheit, aber keineswegs eine von der 
Natur gegebene, sondern eine durch die geschichtlichen Er- 
eignisse unter tausend Zufälligkeiten gebildete. 
Als vor einigen Jahren dem Reichslande Elsaß- Lothringen 
eine Verfassung gegeben wurde, die dieses Gebiet den anderen 
Gliedstaaten des Reiches gleichstellte, wurde vielfach verlangt, 
daß gemäß dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der 
Völker die Elsaß- Lothringer selber zugezogen werden und 
ihre Verfassung bestimmen sollten. In diesem Verlangen, 
das von vielen Liberalen mit Lebhaftigkeit befürwortet wurde, 
waren also die Elsaß- Lothringer als ein Volk vorausgesetzt, 
das einen eigenen Willen produzieren kann. Wer sind die 
Elsaß- Lothringer? Der Abstammung nach zum Teil Alemannen, 
zum Teil Franken, zum Teil Franzosen. Der Geschichte nach 
gehörten einige Teile dieses Gebiets zu Frankreich seit dem 
Jahre 1552, andere seit 1648, seit 1681, 1737, 1801; bis 
dahin zu Deutschland; Mülhausen gehörte bis 1794 zur 
Schweiz. Die von militärischen Erwägungen bestimmten 
und insoweit durchaus willkürlichen Festsetzungen einerseits 
des Friedens von Paris (1817), andererseits des Frankfurter 
Friedens (1871) haben alle diese verschiedenen Territorien und 
Stammesfragmente zu einer Einheit zusammengefügt. Bilden 
nun die Bewohner dieser geographischen Einheit ein Volk? 
Kann man diesem Volk einen Willen zusprechen, und wie ver- 
hält sich dieser Wille zum Willen der Gesamtheit des deutschen 
Volkes? Es ist doch offenbar unmöglich, daß jeder einzelne, 
beliebig herausgeschnittene Bruchteil eines Volkes ein Selbst- 
bestimmungsrecht habe. Sprechen wir es den Elsaß- 
Lothringern im Ganzen zu, weshalb nicht jedem der drei 
Stämme, Schwaben, Franken und Franzosen? Und weshalb 
nicht schließlich jeder einzelnen Gemeinde? Es ist möglich,
	        
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