Full text: Die deutsche Volkswirtschaft im Kriege.

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wenigstens 4!',°,,, und höchstens 6!;,°,, betragen. Dementsprechend 
erhöhen sich auch die verabredeten Reportsätze. Laufende Engage- 
ments gelten als mit 5!/,%, geschoben. Depots bei Börsenlombards 
bleiben unverändert. 
19. August 1914. 
Die Erklärung und Erfüllung der per Ultimo August d.J. ge- 
schlossenen Prämien- und Stellagengeschäfte findet Ultimo Sep- 
tember d. J. statt mit der Maßgabe, daß die vereinbarten Kurse sich 
um die Zinsen auf der Grundlage von 5!/,9%;, fürs Jahr für die Zeit 
von Ultimo August bis Ultimo September d. J. erhöhen. Die verein- 
barten Prämiensätze bleiben unverändert. 
15. September 1914. 
Die Fälligkeit aller auf Ultimo September dieses Jahres 
geschlossenen oder laufenden Geschäfte wird auf Ultimo Oktober 
dieses Jahres festgesetzt. Dementsprechend wird als Zahltag für 
gegebene und genommene Vitimogelder statt des Ultimo September 
der Ultimo Oktober bestimmt. Dem Geldnehmer steht es ‚jedoch 
frei, das Geld zum Ultimo September zurückzuzahlen, sofern er bis 
zum 23. September dem Geldgeber eine diesbezügliche Erklärung 
abgibt. Bei allen auf Ultimo September geschlossenen oder laufenden 
Geschäften beträgt der Zinssatz für den Monat Oktober 6°:,%',. Der 
gleiche Satz gilt tur reports. 
Depots bei Börsenlombards bleiben unverändert. Die Beschluß- 
fassung über ‚Geschäfte in Valuten, (Auszahlungen, Prämien und 
Stellagen bleibt vorbehalten. 
Diese Beschlüsse sind nach den von uns veröffentlichten 
Berichten auf Grund eingehender Beratungen :der einzelnen "am 
Börsengeschäfte interessierten Körperschaften gefaßt worden, wes- 
halb anzunehmen ist, daß sie auch die Zustimmung weiterer Bankier- 
kreise finden werden. Es kann auch angenommen werden, daß bei 
dem Zinsfuße von 6?;,°:, dem Mittel zwischen dem Lombardsatz der 
Reichsbank und dem Zinssatze der Darlehnskassen, zahlreiche Geld- 
nehmer sich entschließen werden, die entnommenen Gelder zurück- 
zuzahlen. Wir hören, daß die zur Stempelvereinigung 'gehörenden 
Banken und Bankiers sich verständigt haben, die von der Seehandlung 
und der Preußenkasse entliehenen Gelder zurückzuzahlen. Der
	        
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