19. Januar 1915.
Die Fälligkeit aller auf Ultimo Januar d. J. geschlossenen oder
laufenden Geschäfte sowie der Zahltag für Ultimogelder wird auf
Ultimo Februar d. J. festgesetzt. Bei Lombarddarlehen ist der Geld-
nehmer berechtigt, bis 25. Januar d.J. zu erklären. daß er das Dar-
lehen Uitimo Januar d. J. zurückbezahlen will.
Die Erklärung für die auf Ultimo Januar,d. J. abgeschlossenen
Pr4mien- und Stellagengeschäfte findet entweder mündlich in den
Börsenräumen !oder schriftlich am 27. Januar d. J. statt. Die Er-
füllung der aus der Erklärung sich ergebenden festen Engagements
per Ultimo Januar d. J. ‚wie auf Ultimo Februar d. J. verfallenen
Prämien findet am 30. Januar d. J. statt.
Bei allen auf Ultimo Januar d. J. geschlossenen oder laufenden
Geschäften in Türkenlosen hat in Rücksicht !auf die am 30. Januar
und 1. Februar d. J. stattfindende ‚Ziehung der Käufer, das Recht,
bis 26. Januar d. J. entweder mündlich in den Börsenräumen oder
schriftlich dem Verkäufer zu erklären, daß [er die gekauften Lose
abnehmen will. Der Verkäufer kann dann bis zum 28. Januar d. J.
in gleicher Weise dem Käufer erklären. daß er die Lieferung ab-
lehnt. In diesem Falle ermäßigt sich der Vertragspreis um IM.
und die Fälligkeit des Geschäftes wird dann auf Ultimo Februar d.J.
festgesetzt. Erfolgt seitens des Verkäufers keine Erklärung, so hat
er die Lose dem Käufer bis zum 29. Januar d. J., nachmittags 3 Uhr
zu liefern. Erfoigt von keiner Seite eine Erklärung, so ermäßigt sich
der Vertragspreis um 0,30 M. und die Fälligkeit des Geschäftes
wird dann auf Ultimo Februar d. J. festgesetzt.
In allen Fällen, in denen die Fälligkeit der Geschäfte per Ultimo
Januar d. J. auf Ultimo Februar d. J. festgesetzt ist, beträgt.der
Zinsfuß für den Monat Februar 41/0, und sind diese Zinsen Uitimo
Februar d. J. zu bezahlen. Der Käufer hat das Recht, bis 25. Januar
d. J. zu erklären, daß er die gekauften Wertpapiere ganz oder teil-
weise in den Mindestbeträgen des Ultimohandels am Ultimo Januar
abnehmen will. Der Verkäufer hat sich hierauf bis 27. Januar d. J.
zu erklären. Wird diese Erklärung nicht innerhalb dieser Frist ab-
gegeben oder lehnt er die Lieferung ab, so sind für diese Engage-
ments für den Monat Februar d. J. 3°, Zinsen am Ultimo Februar
d. J. zu bezahlen.