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dem Bankgesetz ist ihr Notenumlauf an das Vorhandensein einer
Dritteldeckung durch den Barvorrat (Metallgeld und Reichskassen-
scheine) gebunden. Diese Vorschrift hat bei Beginn des Krieges
durch das Darlehnskassengesetz insofern eine Erweiterung er-
fahren, als die Reichsbank auch die in ihrem Besitz befindiichen
Darlehnskassenscheine ihrem Barvorrat im Sinne der Noten-
deckungsvorschrift hinzurechnen darf. Diese Maßnahme ist im
feindlichen Auslande vielfach als der Beginn einer unsoliden
Papiergeldwirtschaft in Deutschland bezeichnet worden. Wie un-
gerechtfertigt eine solche Kritik ist, ergibt sich ohne weiteres,
wenn man von dem Bestande der Reichsbank an Reichskassen-
scheinen und Darlehnskassenscheinen völlig absieht und lediglich
das Verhältnis des Notenumlaufs zu ihrem Metallvorrat betrachtet.
Diesem Zwecke dient die nebenstehende Übersicht übeı die Ent-
wickelung der Reichsbankausweise im Kriege. Es ergibt sich aus
diesen Ziffern mit völliger Deutlichkeit, daB zwar die Kredit-
ansprüche, die an das deutsche Zentralnoteninstitut herangetreten
sind, und mit ihnen sein Notenumlauf eine gewaltige Zunahme
erfahren haben, daß es aber andererseits der Reichsbank ge-
lungen ist, ihren Metallvorrat entsprechend zu stärken, so daß
alles in allem, von vorübergehenden Schwankungen abgesehen,
sich wohl die Größenverhäitnisse der Reichsbankausweise ver-
schoben haben, nicht aber die Solidität ihres Status. Die Deckung
des Notenumlaufs durch den Metallvorrat steilte sich denn auch
am Jahresschluß 1914 auf 42,2 %%o.
Von allen Teilen des deutschen Wirtschaftsiebens sind wohl
die Börsen von der ersten Bestürzung bei Ausbruch des Krieges
am stärksten betroffen worden, obwohl die Börsentätigkeit vor
Kriegsbeginn zum Glück keine übermäßige Ausdehnung hatte,
was in Zeiten einer lebhafteren Konjunktur ohne Zweifel der Fall
gewesen wäre. Bei der Unmöglichkeit, die wirtschaftliche Trag-
weite der politischen Verwicklungen zu Anfang auch nur einiger-