Full text: Die deutsche Volkswirtschaft im Kriege.

Handelsverträge. 
Bekanntmachung, betreffend die Wirkung des 
Außerkrafttretens von Handelsverträgen. 
Vom 10. August 1914. 
Der Bundesrat hat beschlossen, daß die infolge des Krieges 
eingetretene Aufhebung der Handelsverträge mit den gegen das 
Deutsche Reich Krieg führenden Staaten bis auf weiteres auf die 
Zollbehandiung von Waren, die aus meistbegünstigten Ländern 
stammen oder die auf deutsche Rechnung sich in deutschen Zoll- 
ausschlußgebieten, Freibezirken oder Zollagern befinden, ohne Ein- 
fluß sein soll, 
Bekanntmachung, betreffend die Handels- 
beziehungen zum Britischen Reiche. 
Vom 10. August 1914. 
Der Bundesrat hat beschlossen, den auf Grund des Gesetzes, 
betreffend die 'Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche, vom 
13. Dezember 1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 783), gefaßten Beschluß 
(vgl. Bekanntmachung vom ‚19. Dezember 1913, Reichs-Gesetzb!l. 
S. 784) ') aufzuheben. 
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
', Anwendbarkeit der Meistbegünstigungsklausel auf England.
	        
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