Full text: Die deutsche Volkswirtschaft im Kriege.

  
Die Telegramme müssen bei der Auflieferung mit Namen und 
Wohnung des Absenders versehen sein. Auf Verlangen müssen 
sich Absender und Empfänger über ihre Persönlichkeit ausweisen. 
Der private Fernsprechverkehr nach dem Ausland und nach 
einigen am Schalter zu erfragenden Grenzgebieten des Inlandes 
wird eingestellt. Außerhalb dieser Grenzgebiete dürfen Gespräche 
im inneren deutschen Verkehr ‚nur in deutscher Sprache geführt 
werden und keine Mitteilungen ‘Über Rüstungen, Truppen- oder 
Schiffsbewegungen oder andere militärische Maßnahmen!enthalten. 
‚Der Funkentelegraphenverkehr wird eingesteilt. 
Weitere Beschränkungen oder Erleichterungen des Post-, Tele- 
graphen- und Fernsprechverkehrs bleiben vorbehalten. 
Bekanntmachung 
vom 2. August 1914. 
Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Telegraphen- und Fern- 
sprechverkehr mit dem Auslande. 
Der Postverkehr zwischen Deutschland und 
1. Rußland, 
2. Frankreich 
ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere 
Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen 
nach den angegebenen fremden Ländern mehr angenommen, bereits 
vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung gelangende 
Sendungen werden den Absendern zurückgegeben. 
Der private Telegraphen- und Fernsprechverkehr zu und von 
diesen Ländern ist ebenfalls eingestellt. 
Bekanntmachung 
vom 6. August 1914. 
Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Telegraphen- und Fern- 
sprechverkehr mit dem Auslande. 
Der Postverkehr zwischen Deutschland und Belgien ist gänzlich 
eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht 
mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach dem
	        
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