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treide aller Art und von Reis eignen, eine hervorragende Bedentung für die
Wirtschaft des Schutzgebiets erlangen könnte.
Die Linie Swakopmund—Karibib—Okahandja—Windhuk, die der ältesten
Staatsbahn, hat sich ihre alte politisch-strategische und zugleich handelspolitische
Bedeutung erhalten. Sie führt in das Herz des Schutzgebiets, erschließt auf
ihrem Lauf von Karibib bis nach Windhuk reiche Farmländereien und verbindet
die Hauptstadt des Schutzgebiets und die Hochburg des Deutschtums, Windhufk,
mit der Küste. Seit 1910 ist die Strecke Swakopmund—Jakalswater—Karibib
für den allgemeinen Verkehr aufgegeben worden und dient heute nur noch dem
lokalen Bedarf, so daß der Verkehr von Swakopmund bis nach Karibib sich heute
gleichsalls anf der Otavibahn, in der Linie Swakopmund—lUsakos—Onguati,
bewegt. Von Onguati führt eine Verbindungsbahn nach Karibib, die dort die
alte Staatsbahnstrecke Swakopmund—Windhuk trifft.
Die Notwendigkeit der Südbahn Lüderitzbucht— Keetmanshoop ist bereits
bei der Erörterung der militärischen Operationen im letzten Aufstande gestreift
worden. Diese Linie dient gleichfalls ebensosehr strategischen wie handelspoli-
tischen Zwecken in der Erschließung des zentralen Namalandes. Ihre Abzwei-
gung Seeheim—Kalkfontein stellt einen nach der Südgrenze vorgetriebenen
Fühler dar.
Die Nord—Südbahn endlich, Windhuk—Keetmanshoop, ist als vorläufig ab-
schließende Linie der Großbahnen des Schutzgebiets zu betrachten. Sie verbessert
die vor ihrer Eröffnung überaus schwierige Verbindung des Damaralandes mit
dem Zentrum des Groß-Namalandes, die früher im Schiffsverkehr auf dem
Seewege Swakopmund—Lüderitzbucht oder durch den langwierigen und schwer-
fälligen Ochsenwagenverkehr über Rehoboth gesucht werden mußte. Zugleich er-
leichtert die neue Linie den Verkehr zu den bisher besonders weltabgeschieden
daliegenden Landschaften des fernen Ostens im Stromgebiet des Elefantenflusses
und des Nosob.
Dem Ausbau des Bahnnetzes folgend, hat die Ausgestaltung des Post-,
Telegraphen- und Telephonnetzes überaus starke Fortschritte gemacht. —
Der oberste Verwaltungsbeamte des Schutzgebiets ist der Gouverneur. Ihm
untersteht die Zentralverwaltung, deren wichtigste Ressorts die der Justiz-, der
Zoll= und Eisenbahnverwaltung, die Landespolizei, die Bergbehörde, das Hafen-
amt, die tierärztlichen Institute und die Gestütsverwaltung Nauchas sind. Die
dem Gouvernement nachgeordneten Behörden der allgemeinen Verwaltung zer-
fallen in Bezirks= und Distriktsämter.
Die Schutztruppe ist heute nur noch 1970 Mann stark — eine für ihre
mannigfachen Aufgaben ganz ungenügende Zahl.
Die Zunahme der weißen und zumeist deutschen Bevölkerung des Schutz-
gebiets erläutern nachfolgende Zahlen: 1900 2623, 1903 3857, 1906 6372,
1909 9410, 1912 14816 Köpfe. Mit ihrem Anwachsen machte sich das Be-
streben geltend, sie an der Verwaltung des Landes teilnehmen zu lassen. Es
wurde daher durch Verordnung vom 28. Jannuar 1909 der erste Schritt zur
Einführung der Selbstverwaltung durch Schaffung von Gemeinde= und Bezirks-
verbänden und des Landesrats getan. Diese Korporationen sollen der Regie-
rung in allen wichtigen Fragen beratend zur Seite stehen. Die Mitglieder
des Gemeinde= und Bezirksrats werden von den Angehörigen der betreffenden
Gemeinde bzw. des Bezirks ernannt. In den Landesrat wählt jeder Bezirks-
verband ein Mitglied, während der Gonverneur die gleiche Zahl von Mitglie-
dern nach freiem Ermessen ernennt. Der Landesrat tagt unter dem Vorsitz
des Gouverneurs oder seines Stellvertreters mindestens einmal im Jahr. Er ist
im allgemeinen ein beratendes Organ, ein beschließendes nur in den ihm vom
Reichskanzler überwiesenen Angelegenheiten und für gewisse Verordnungen.