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der hohe Verdienst aus dem Gummiverkaus, der den Eingeborenen die Heran-
ziehung zu Regierungsarbeiten (Wege-, Stationsbau u. a. m.) verleidet.
Trotz des Brüsseler Abkommens vom 22. Inni 1908 hatte an der deutsch-
spanischen Grenze der Schmuggel mit Feuerwasfen und Pulver nicht aufgehört.
Eine gänzliche Unterdrückung dieses Schmuggels schien zunächst unmöglich. Die
Zahl der noch in den Händen der Eingeborenen befindlichen Feuerwaffen vermin-
derte sich dadurch, daß gelegentlich einer Expedition eine große Anzahl Gewehre er-
beutet wurde, der Häuptling der Bali aus freien Stücken eine Anzahl der ihm
früher übergebenen Hinterlader auslieserte.
Im Bezirk Dschang war eine Expedition notwendig, um das Gebiet zwischen
Nkam= und Nkunsluß zu beruhigen, was auch in kurzer Zeit gelang.
Im Nordosten Adamanas traten wider den „heiligen Krieg“ predigende
Malams (islamitische Lehrer) auf und versuchten, Unruhen zu stiften. Auch
diesmal gelang es rasch, die Rädelsführer festzunehmen und unschädlich zu
machen. Sechs von ihnen wurden zum Tode, der Rest zu Kettenhaft verurteilt.
Der Resident von Garna, Hauptmann Strümpell, mußte ferner eine Expe-
dition in das noch sehr unruhige Musgumgebiet unternehmen, weil der Stamm
der Gumais zwei Soldaten ermordet hatte. Auch diese Unternehmung ging über
den Rahmen einer polizeilichen Maßregel nicht hinaus. Die in Adamana und
den Tschadseeländeru stationierten Kompagnien der Kaiserlichen Schntztruppe,
die 3. und 7., wurden zur Erhöhung ihres Gefechtswertes und ihrer Beweglich-
keit mit je einer berittenen Abteilung nebst den erforderlichen Fahrzengen, fahr-
barem Maschinengewehr usw. ausgerüstet. Zwecks Ergänzung des Pferdematerials
wurde in Garna ein Pserdedepot eingerichtet.
Um den wachsenden Ergänzungsschwierigkeiten — eine Folge des stetigen
quantitativen und qnalitativen Rückganges des Ausländerersatzes — zu be-
gegnen, entschloß sich die Truppe zu einem Versuch mit Einstellung von Wnte-
leuten. Dieser auf dem rechten Ufer des mittleren Sanaga ansässige Stamm
zeichnet sich nicht nur durch kräftigen Körperbau aus, fondern kann auch in-
folge seiner Eigenart den übrigen Bezirken des Schutzgebietes gegenüber ge-
wissermaßen als „landfremd“ gelten.
Die Wichtigkeit der Ersatzfrage wurde durch eine Menterei bei der 4. Kom-
pagnie in Banjo in den Vordergrund gerückt. 57 Soldaten dieser Kompagnie
marschierten am Morgen des 14. Juli 1909 mit ihren Gewehren eigenmächtig
ab, um dem Kommandeur der Schutztruppe in Soppo eine Anzahl Beschwerden
persönlich vorzutragen. Sie bezogen etwa eine Wegstunde von Banjo entfernt
eine Stellung, verweigerten einem ihnen nachgesandten Osfizier den Gehorsam,
ließen sich aber schließlich zur Rückkehr bewegen, als die übrige Besatzung aus
Banjo nachrückte und drohte, vom Maschinengewehr Gebrauch zu machen. Bei
der Entwassunng der Menterer fehlten nenn von den 57. Die Menterer wur-
den zur Küste transportiert und auf Lebenszeit nach Südwestafrika verbaunt.
Der Grund der Menterei war eine über disziplinare und wirtschaftliche Ein-
richtungen der Kompagnie aufgekommene Unzufriedenheit, die im wesentlichen
darin ihren Ursprung hatte, daß sich die Truppe nach ihrer langen Expeditions-
tätigkeit nicht in das Garnisonleben und die durch die teureren Lebensverhältnisse
am Garnisonort gebotene Einschränkung zu finden wußte.
Das Bezirksamt Ossidinge wurde aus sanitären wie wirtschaftlichen Gründen
nach der Einmündungsstelle des Baliflusses in den Croßfluß verlegt. Für den
neugegründeten Ort wurde aber die Bezeichnung Ossidinge beibehalten, dem alten
Stationssitz wurde der Name der betreffenden Landschaft Abokum als Ortsbe-
zeichnung gegeben.
Besonderes Interesse wendete die Verwaltung der Unterdrückung des haupt-
sächlich in Adamana und dem Dumebezirk noch betriebenen Sklavenhandels zu.