Full text: Deutschland als Kolonialmacht.

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schädigte die ersten Erfolge. Allerdings hatte er durch zu hohe Festsetzung des Einheits- 
preises auf 1 Pfd. St. pro acre die Spekulation unbewußt angeregt, und dann ließ sich 
der Einheitspreis nicht aufrecht erhalten, denn so einfach wie Wakefield es sich dachte, 
daß nämlich zuerst der beste Boden verlauft werden sollte und dann der geringere, der 
mit dem Fortschreiten der Besiedelung von selbst den ursprünglichen Wert des besten 
erhalten würde, vollzog sich eben die Entwicklung nicht. Schon damals wirkten die 
Verkehrswege und Mittel ebenso auf die Landpreise wie der natürliche Bodenwert. 
Heutzutage ist die Verkehrsentwicklung überhaupt bestimmend und verhindert jede 
einheitliche Gestaltung der Landpreise in irgendeiner Kolonie. Immerhin hat Wakefield 
dem Grundsatz, daß jedes Kolonialland seinen Wert hat, zum Siegc verholfen, den 
Anstoß zur Abschaffung der Depvortation, die 1858 endgültig erfolgte, gegeben, und die 
Aufhebung zahlreicher Mißbräuche, wie den Landverkauf durch Versteigerung, durchgesetzt. 
Unruhen, die in dem damals in zwei Provinzen geteilten Kanada infolge des stets 
heftiger werdenden Kampfes der Bevölkerung um Erweiterung ihrer politischen Rechte 
entstanden waren, veranlaßten Anfang 1838 die Sendung Lord Durhams als High 
Commissioner, unter Begleitung der Kolonialpolitiker Wakefield und Charles Buller, 
in diese Kolonie, um über deren zukünstige Regierung ein Bild zu gewinnen. Die Frucht 
der Sendung war ein unter dem 31. Jannar 1839 erstatteter Bericht, in dem zum ersten- 
mal die Selbstverwaltung für eine Kolonie in bestimmter Form zum Vorschlag gebracht 
wurde. Durham verlangte, daß an Stelle der bisherigen Einmischung der heimischen 
Kolonialregierung in lokale Fragen, künftig alle Angelegenheiten örtlicher Natur der 
Entscheidung von durch die Kolonisten gewählten Körperschaften überlassen werden 
solle. Nur in den Fragen der auswärtigen Politik, des Handels, Verkehrswesens und 
der Kronländereien brauche das Mutterland sich das Verfügungsrecht zu wahren. Das 
Executive Council solle dem Parlament, verantwortlich sein, und dieses über alle Ein- 
künfte, vorbehaltlich der Genehmigung der Krone, verfügen. Nur die Unabhängigkeit 
gewisser höchster Beamter und der Richter müsse gewahrt werden. 
Als weitere Maßnahmen empfahl Durham die Vereinigung beider Kanadas zu 
einem Staatswesen, die Verbindung aller Teile mit Eisenbahnen, Dampfschiffverbindung 
mit England und Unterstützung der sorgsam zu überwachenden Einwanderung. Dem 
Einwand, daß eine zu große Stärkung der Selbstverwaltung Abfallgelüfte der Kolonie 
erwecken könne, begegnete er mit der Versicherung, daß im Gegenteil eine Stärkung 
des Zugehörigkeitsgefühles zu Großbritannien die Folge sein würde. 
Durham kam nicht in die Lage, seine Idcen zu verwirklichen, zumal das damalige 
England noch weit entfernt war, Selbstregierung seiner Kolonien für zulässig zu halten. 
Besonders die Torries zeigten sich als unbeugsame Gegner. Der Herzog von Wellington 
meinte, daß ebensogut in der Armce oder Marine Selbstregierung eingeführt werden 
könnte. Immerhin wurden bald Zugeständnisse an Kanada nötig, und langsam aber 
sicher gewannen die Durhamschen Grundsätze an Boden, verfochten von Männern wie 
Wakesield, Buller, H. Merivale, Carl Grey, Lord J. Russel u. a. Die beiden letzteren 
setzten für Neuseeland schon 1846, allerdings in ziemlich übereilter Weise, volle Selbst- 
verwaltung durch. Australien erhielt sie in den Jahren 1850 bis 1855; Kanada — seit 1840 
vereinigt und freiheitlicher regiert — endgültig 1807, schließlich die Kapkolonie 1872 
und Natal 1893. Da sich die anstralischen Kolonien 1900 zum Commonwealth of Australia 
und Kapland, Natal, sowie die 1902 einverleibten Burenstaaten 1900 zur südafrikanischen 
Union vereinigt haben, besitzt Großbritannien gegenwärtig vier große Selbstverwaltungen 
(Dominions), nämlich Kanada, Südafrika, Anstralien und Neuseeland. Hierbei ist zu 
bemerken, daß diese Kolonien in ihrer gesamten Gesetzgebung völlig selbständig sind, 
also auch gegen das Mutterland gerichtete Maßnahmen beschließen können. Solche sind 
vor allem auf den Gebieten der Handelspolitik und Fremdengesetzgebung — Zollschutz 
der eigenen gegen die Übermacht der englischen Industrie — Abwehr japanischer Ein- 
wanderung durch Australien; Kampf gegen die Inder in Natal — vorgekommen. Das 
Mutterland beherrscht lediglich die gesamte auswärtige Vertretung und in der Person des 
 
	        
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