Full text : Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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und  die  beiden  österreichischen  Abgeordneten  Hartmann  und  Trampusch,
  von  denen  ersterer  auch  vom  26.—29.  mitgekämpft  hatte,
ihre  Pässe  verlangten,  wurden  die  Osterreicher  anstandslos  freigelassen,
  Blum  und  Fröbel  aber  am  4.  Nov.  verhaftet  und  bis  auf
weiteres  in  Gewahrsam  gehalten.  Aus  dem  Gefängnis  schrieb
Blum  an  den  Präsidenten  der  Nationalversammlung  unter  Bezug
auf  das  von  der  Nationalversammlung  am  30.  Sept.  erlassene
und  auch  in  ÖOsterreich  anerkannte  und  publizierte  Gesetz  über
die  Unverletzlichkeit  der  Abgeordneten.  Das  Schreiben  ist  nicht
an  seine  Adresse  gelangt,  jedenfalls  aber  von  Windischgrätz  gelesen
  worden,  denn  am  6.  Nov.  schlug  er  seinem  Schwager,  dem
neuen  Ministerpräsidenten  Felix  Schwarzenberg  vor,  er  wolle
Blum  und  Fröbel  aus  ÖOsterreich  ausweisen,  um  ihm  etwaige
diplomatische  Schwierigkeiten  zu  ersparen.  Wahrscheinlich  hätte
der  Fürst  diesen  Vorschlag  auch  gebilligt,  wenn  ihn  nicht  der
Baron  Hübner  auf  andere  Gedanken  gebracht  hätte.  Dieser,  der
von  1844—1848  österreichischer  Generalkonsul  in  Leipzig  gewesen
und  mehrfach  mit  Blum  hart  aneinandergeraten  war,  ließ  jetzt  seinem
Rachedürfnis  freien  Lauf,  indem  er  den  Fürsten  von  Blums  Staatsgefährlichkeit
  überzeugte.  Dementsprechend  erteilte  Schwarzenberg
dem  Schwager  am  7.  von  Olmütz  aus  den  Befehl  zur  Hinrichtung
Blums,  den  dieser  am  8.  erhielt.  Inzwischen  waren  dem  Staatskanzler
  doch  Bedenken  gekommen  und  er  schrieb  am  8.  Nov.  einen
zweiten  Brief,  der  Schwager  solle  nur  das  Material  sammeln,
um  die  Abgeordneten  gerichtlich  zu  belangen;  aber  als  der  Brief
am  9.  anlangte,  war  es  schon  zu  spät.  Zu  spät  kam  auch  die
von  Dresden  aus  auf  die  Bekanntwerdung  von  Blums  Verhaftung
  dem  sächsischen  Gesandten  in  Wien  von  Könneritz  anbefohlene
  Vermittlung  für  alle  sächsischen  Untertanen.  Der  Gesandte
  betrieb  sie  anfänglich  am  7.  sehr  lässig,  indem  er  beim
Fürsten  Schwarzenberg  nur  nach  den  Gründen  der  Verhaftung
fragte,  sich  aber  nicht  an  Windischgrätz  selbst  wandte,  „um  dieses
äußerste  Mittel  nicht  sofort  zu  erschöpfen“!!]  Am  nächsten  Tage
erhielt  er  eine  noch  dringlichere  Depesche  von  der  Pfordtens,
aber  ehe  sich  der  Gesandte  zu  den  entsprechenden  Schritten  entschloß,

  war  Blum  in  der  8.  Morgenstunde  des  9.  Nov.  erschossen
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