Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXVII. Band. (27)

Samstag  den  27.  Pezember  1862.  27.  Jahrgang.  M  26.

Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plütter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Hun  bayerischen  Landrechte  Tb.  IV  X  5§.  7  Nr.  1.  —  Ansinuamandatare
  und  die  als  solche  be  oder  auftretenden  Anwälte

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—  Form  des  Judeei
in  den  varmels  preußischen  Sn  nsen  ins.  —  Conpone  au
portour  dürsen  nicht  amortisirt  werden,  *7—  gsse  auch  elner  auf  den
Namen  kcuienen  Obligation  kerben  ware

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes  für  Bayern
rechts  des  Mheines.

1.
Zum  bayerischen  Landrechte  Th.  IV  Kap.  X  J+.  7  Nr.  1.

N.  hatte  von  einem  Verwandten  ein  nicht  unbeträchtliches
  Darlehen  unter  Gestattung  der  Rückzahlung
  in  Fristen  erhalten.  Nachdem  die  Forderung
durch  Erbgang  und  Cession  in  andere  Hände  gekommen
  war,  klagte  der  neue  Gläubiger  auf  Stellung
eines  tauglichen  Bürgen  oder  alsbaldige  Rückzahlung
des  ganzen  Darlehensrestes.  Beklagter  bestritt  seine
Verbindlichkeit  hiezu,  brachte  aber  auch  gegen  die
Existenz  und  Größe  der  Forderung  viele  Einwendungen
  vor.  Ueber  letztere  erkannten  die  beiden  ersten
  Instanzen  auf  Beweis,  indem  sie  die  Verbindlichkeit
  zur  Bürgschaftsbestellung  in  der  oben  angeführten
  gesetzlichen  Bestimmung  gegründet  erachteten.
  —  Der  oberste  Gerichtshof  erkannte  auf  Entbindung
  des  Beklagten  von  der  Klage  in  angebrachter
Art  aus  nachstehenden  Gründen:

Neue  Folge  VII.  Band.