Samstag den 27. Pezember 1862. 27. Jahrgang. M 26.
Dr. J. A. Feuffert's
Plütter für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Hun bayerischen Landrechte Tb. IV X 5§. 7 Nr. 1. — Ansinuamandatare
und die als solche be oder auftretenden Anwälte
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Entscheidungen des obersten Gerichtehofes für Bayern
rechts des Mheines.
1.
Zum bayerischen Landrechte Th. IV Kap. X J+. 7 Nr. 1.
N. hatte von einem Verwandten ein nicht unbeträchtliches
Darlehen unter Gestattung der Rückzahlung
in Fristen erhalten. Nachdem die Forderung
durch Erbgang und Cession in andere Hände gekommen
war, klagte der neue Gläubiger auf Stellung
eines tauglichen Bürgen oder alsbaldige Rückzahlung
des ganzen Darlehensrestes. Beklagter bestritt seine
Verbindlichkeit hiezu, brachte aber auch gegen die
Existenz und Größe der Forderung viele Einwendungen
vor. Ueber letztere erkannten die beiden ersten
Instanzen auf Beweis, indem sie die Verbindlichkeit
zur Bürgschaftsbestellung in der oben angeführten
gesetzlichen Bestimmung gegründet erachteten.
— Der oberste Gerichtshof erkannte auf Entbindung
des Beklagten von der Klage in angebrachter
Art aus nachstehenden Gründen:
Neue Folge VII. Band.