U. Universitäten u. Hochschulen f. techn. u. künstl. Berufsarten. $ 91. 231
2. Hochschulen für technische und künstlerische Berufsarten,
8 91.
Die technischen Hochschulen ! sollen alle die Wissenschaften in
sich vereinigen, welche für die höhere technische Berufsbildung er-
forderlich und deren Grundlage Mathematik und Naturwissenschaften
sind. Sie zerfallen in verschiedene Abteilungen und Sektionen; für
Architektur, Bau-Ingenieurwesen, Maschinen-Ingenieurwesen, Chemie
und Hüttenkunde. Diesen schließen sich oft noch besondere Ab-
teilungen für Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Pharmazie an. Die
Einteilung ist aber keineswegs überall gleichartig. Eine allgemeine
Abteilung, welche gewissermaßen die Stelle der philosophischen
Fakultät an den Universitäten vertritt, ist für das Studium der philo-
sophischen, historischen und staatswissenschaftlichen Disziplinen be-
stimmt.
Neben den technischen Hochschulen kommen einzelne Spezial-
anstalten® vor, welche sich die Ausbildung in gewissen Spezialzweigen
der technischen Berufsarten zur Aufgabe setzen, so namentlich Berg-
akademien, landwirtschaftliche Akademien, forstwirtschaftliche Aka-
demien, tierärztliche Hochschulen und [Handelshochschulen] *.
Es bestehen ferner Bildungsanstalten zur Ausbildung für künst-
lerische Berufsarten (Malerei, Bildhauerei, Musik).
Die Verfassung der technischen Hochschulen, sowie der Spezial-
bildungsanstalten für technische und künstlerische Berufszweige berubt
auf besonderen Statuten und Reglements. Sie nähert sich zwar in
manchen Punkten der der Universitäten, doch ist sie weniger frei
als diese gestaltet. An der Spitze steht ein Rektor oder Direktor,
der entweder von den Professoren gewählt oder von der Regierung
ernannt wird. Die Professoren sind zu einem Senat vereinigt, dem
gewisse Verwaltungsbefugnisse zustehen. Im einzelnen weisen die
Einrichtungen noch große Verschiedenheiten auf.
tümern bestehenden Lyceen Bamberg und Regensburg. Diese Anstalten haben
nieht die freie Verfassung der Universitäten.
! Die Ausbildung der höheren technischen Lehranstalten gehört
erst dem 19. Jahrhundert an. Die erste Anregung dazu ist durch ausländische
Vorbilder, namentlich durch die im Jahre 1794 gegründete ecole polytechnique
in Paris erfolgt. Aber das höhere technische Bildungswesen hat doch in
Deutschland eine eigentümliche Gestaltung erhalten. Zu einem vollständigen
Abschluß ist die Entwickelung desselben noch nicht gelangt. Die Tendenz
geht zweifellos dahin, die früher vielfach isoliert bestehenden Anstalten zu
sog. technischen Hochschulen (Polytechniken) zu vereinigen.
2 Sachse, Art. Hochschulen, technische V.R.W. 1, 655.
. 3 Kratz, Art. Bergakademien V.R.W.1, 161; Schwappach, Art. Forst-
licher Unterricht V.R.W. 1, 446; Sachse, Art. Landwirtschaftliches Unterrichts-
wesen V.R.W. 2, 26.
* [Einschließlich der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. in
Frankfurt. — Eine besondere Stellung nimmt die Kgl. Akademie in Posen ein.]
5 Nadbyl, Art. Kunstschulen V.R.W. 1, 888.