Full text: Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.

14 Einleitung. $ 4. 
4. [In der Sammlung: Das öffentliche Rechtder Gegen- 
wart, herausgegeben von Jellinek, Laband und Piloty, sind bisher 
außer der Neubearbeitung des Reichsstaatsrechtes von Laband er- 
schienen: 
Göz, Das Staatsrecht des Königreichs Württemberg. 1908. 
Walz, Das Staatsrecht des Großherzogtums Baden. 1909. 
Rhamm, Das Staatsrecht des Herzogtums Braunschweig. 1908. 
Otto Mayer, Das Staatsrecht des Königreichs Sachsen. 1909. 
Diese Bearbeitungen berücksichtigen das Verwaltungsrecht und 
treten an die Stelle der teilweise veralteten Bände des Handbuchs 
des öffentlichen Rechts. . 
In der Sammlung: Bibliothek des öffentlichen Rechts, 
herausgegeben von Scholz und Storck, erscheinen Bearbeitungen des 
Staats- und Verwaltungsrechtes sämtlicher Einzelstaaten.] 
F Bitter, Handwörterbuch der preußischen Verwaltung. 2 Bde. 1906.) 
von der Mosel, Handwörterbuch des sächsischen Verwaltungsrechts. 
11. Aufl. 1907.) 
5. Von Sammelwerken enthalten verwaltungsrechtliche 
Artikel: 
Staatslexikon von Rotteck und Welcker. 3. Aufl. von Welcker. 
14 Bde. 185666. 
Deutsches Staatswörterbuch, herausgegeben von Bluntschli und 
Brater. 11 Bde. 1857-70. . 
Bluntschlis Staatswörterbuch in 3 Bänden, herausgegeben von 
E. Loening. 3 Bde. 1872. 
Rechtslexikon, als zweiter Teil der Enzyklopädie der Rechtswissen- 
schaft, herausgegeben von F. v. Holtzendorff. 3. Aufl. 3 Bde. 1880 u. 1881. 
Handwörterbuch der Staatswissenschaften, herausgegeben von 
Conrad, Elster, Lexis u. Loening. 2. Aufl. 7 Bde. 1900/01; 3. Aufl. 1909 
im Erscheinen, bis jetzt 4 Bde. 
Wörterbuch der Volkswirtschaft. 2. Aufl. 1906/07.] 
andbuch der politischen Ökonomie, herausgegeb. von v.Schoen- 
berg. 3 Bde. 4. Aufl. 189698. 
6.. Die für das Verwaltungsrecht wichtigsten Zeit- 
schriften. 
[Die Zahl der Zeitschriften, in denen verwaltungsrechtliche Fragen 
Bearbeitung finden, ist derart angewachsen, daß hier von einer auch 
nur annähernd vollständigen Aufzählung Abstand genommen werden 
mußte. Die deutsche Juristen-Zeitung, das Recht, und andere Zeit- 
schriften bringen regelmäßig eine Übersicht über die wichtigsten Zeit- 
schtiften und die in ihnen enthaltenen Abhandlungen.] Die in dem 
vorliegenden Lehrbuch am häufigsten benutzten Zeitschriften sind: 
Annalen des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zoll- 
vereins, von Band 3 ab unter dem Titel: Annalen des Deutschen 
Reiches, herausgegeben von Hirt und Seydel, jetzt von Dyrhoff und v..Ehe- 
berg, erscheinen seit 1868. 
Zeitschrift für Reichs- und Landesrecht, herausgegeben von 
Hauser. 5 Bde. 1874-81. 
Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege in Preußen, 
von Bd. 5 an unter dem Titel: Zeitschrift für die deutsche Gesetz- 
ebung und für einheitliches deutsches Recht, herausgegeben von 
. und P. Hinschius, Behrend und Dahn. 8 Bde. 1867-75. 
  
Ressorts der Verwaltung wiederkehren, weil sie auf den verschiedenartigsten 
Tatbestand Anwendung finden können.“]
	        
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