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welche bisher Oberkommando und Marineverwaltung vereinigte, ge-
trennt und für letztere ein besonderes Reichsmarineamt errichtet.
Die dem Reichskanzler untergeordneten Reichs-
behörden, deren Vorstände meist den Titel Staatssekretär führen, sind
folgende?®:
‚1. Auswärtiges Amt für die Verwaltung der auswärtigen
Angelegenheiten. Von ihm ressortieren die Kaiserlichen Missionen
und Konsulate.
2. Reichsamt des Innern. Es ist die Behörde für die Be-
arbeitung derjenigen Reichsangelegenheiten +, für die Spezialbehörden
nicht vorhanden sind. Als untergeordnete Behörden ressortieren von
ihm: [Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica], Reichs-
kommissare für das Auswanderungswesen, [Reichs-Schulkommission,
Technische Kommission für Seeschiffahrt, Reichs-Prüfungsinspektoren
(Reichsinspektoren für die Seeschiffer- und Seest prüfung
und für die Seedampfschiffs-Maschinistenprüfungen), Ständige Aus-
stellung für Arbeiterwohlfahrt (Verwaltung und Beirat), Börsen-
ausschuß, Berufskammer in Börsenehrengerichtssachen], Bundesamt
für Heimatswesen, [Schiffevermessungsamt, Entscheidende Disziplinar-
behörden (Disziplinarhof und Disziplinarkammern)], Behörden für die
Untersuchung von Seeunfällen [Ober-Secamt und Reichskommissare
bei den Seeämtern], Statistisches Amt [Beirat für Arbeiterstatistik],
Normal-Eichungskommission, Gesundheitsamt [Reichs-Gesundheitsrat],
[Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft (Beirat für Fragen
der Land- und Forstwirtschaft)], Patentamt, Reichs-Versicherungsamt,
[Physikalisch-Technische Reichsanstalt (Kuratorium und Reichsanstalt),
Kanalamt, Aufsichtsamt für Privatversicherung (Versicherungsbeirat)].
3. Reichs-Marineamt, die oberste Reichsbehörde für die
Verwaltung der Kaiserlichen Marine’. Ihm untersteht auch die
Deutsche Seewarte.
4. Reichs-Justizamt für die dem Reiche obliegenden Ge-
schäfte der Justizverwaltung.
5. Reichsschatzamt für die Finanzverwaltung des Reiches.
6. [Reichs-Kolonialamt®.]
® [Die Anordnung der nachfolgenden Behörden erfolgte — abweichend
von der 2. Auflage und von Meyer-Anschütz $ 136, IT— nach dem Hand-
buch für das Deutsche Reich auf das Jahr 1909. _ Bearbeitet im
Reichsamte des Innern. 34. Jahrgang (zitiert: Handbuch. Die Zahlen be-
deuten die den Behörden entsprechenden Abschnitte).]
* [„Insbesondere die volkswirtschaftlichen und gewerbepolizeilichen.“
Laband, RSt.R., 8 18. IV, 1.
® [Handbuch III: Der Geschäftskreis des Reichsmarineamts umfaßt ohne
Ausnahme alle Angelegenheiten, welche die Einrichtung, Erhaltung und Ent-
wickelung der Marine betreffen.]
6 [Im Reichskolonialamt bearbeiten drei Abteilungen die Geschäfte der
Zivilverwaltung, als vierte kommt hinzu die Militärverwaltung (Kommando der
Schutztruppen). Dem Reichskolonialamt unterstehen auch die entscheidenden
Disziplinarbehörden für die Schutzgebiete (Disziplinarhof und Disziplinar-
kammer). — Die Zentralverwaltung für das Schutzgebiet Kiautschou untersteht
dem Reichsmarineamt.]